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Bad Aibling, Prozess, Traunstein,

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Fahrdienstleiter nimmt Antrag auf Haftentlassung zurück

Fahrdienstleiter nimmt Antrag auf Haftentlassung zurück

Der im Dezember 2016 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Fahrdienstleiter von Bad Aibling hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wieder zurückgezogen. Das hat der Sprecher des Traunsteiner Landgerichts bestätigt. Von Christine Haberlander

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Gründe, warum er den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgenommen hat, hat der Fahrdienstleiter von Bad Aibling nicht angegeben, so Tobias Dallmeier gegenüber dem BR. Das sei jedoch nichts Ungewöhnliches, Gründe würden selten genannt.

Fahrdienstleiter kann im Sommer neuen Antrag stellen

Der Fahrdienstleiter kann zum Sommer einen neuen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen. Anfang August sind zwei Drittel der Strafe verbüßt.

Bei dem tragischen Unglück am 9. Februar 2016 waren zwei Züge in Bad Aibling frontal kollidiert. Bei dem Zusammenstoß kamen zwölf Menschen ums Leben, 89 wurden zum Teil schwerstverletzt. Der Fahrdienstleiter gab beim Prozess am Traunsteiner Landgericht zu, dass er auf seinem Handy gespielt hatte, dadurch abgelenkt war und Zugsignale falsch gestellt hatte.