Bildrechte: dpa

Ein Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung in einem Gerichtssaal in Augsburg

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Ex-Kassenleiter von Fischach zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Augsburg hat den ehemaligen Kassenleiter der Marktgemeinde Fischach wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte vor Gericht gestanden, fast 250.000 Euro unterschlagen zu haben.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Die Anklage hatte dem 42-Jährigen vorgeworfen, mit Überweisungen und Barauszahlungen 236.000 Euro von den Konten der Marktgemeinde Fischach unterschlagen zu haben. Seine Partnerin wurde ebenfalls verurteilt, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche.

Angeklagter hat Geständnis wiederholt

Der 42-Jährige hatte vor Gericht sein Geständnis wiederholt. Er sei für alle ihm zur Last gelegten Taten verantwortlich. Der ehemalige Kassenleiter entschuldigte sich bei der Marktgemeinde und der Öffentlichkeit.

42-Jähriger war mehrere Monate in Behandlung

Er berichtete außerdem von einer schweren psychischen Erkrankung, wegen der er mehrere Monate in psychischer Behandlung war. Seiner ebenfalls angeklagten Frau, die inzwischen getrennt von ihm lebt, warf er vor, sie habe immer mehr Geld verlangt.

Partnerin will erst spät von dem Geld erfahren haben

Die 33-Jährige stellte die Entwicklung ganz anders dar. So habe sie erst spät von den hohen veruntreuten Summen auf einem Konto erfahren. Erst als ihr Mann in der Klinik war, habe sie offene Rechnungen mit dem Geld von diesem Konto beglichen. Die Schöffenkammer versuchte zu klären, wie lange die 33-Jährige online und mit der EC-Karte einkaufen ging und wie lange sie von dem Geld wusste.

Marktgemeinde Fischach wurde größtenteils entschädigt

Eine weitere Frage, die das Gericht zu klären versuchte, war, warum es so lange unentdeckt blieb, dass Gelder abgezweigt wurden. Dazu wurde Fischachs Bürgermeister Peter Ziegelmeier als Zeuge gehört. Er zeigte sich betroffen. So etwas habe er sich nicht vorstellen können.

Ziegelmeier erläuterte auch, dass die Marktgemeinde Fischach über die kommunale Haftpflichtversicherung größtenteils entschädigt wurde. Außerdem habe der Angeklagte sein eigenes Haus und das seiner Eltern der Gemeinde als Sicherheit zur Verfügung gestellt. Mehrere zehntausend Euro haben der Angeklagte und seine Familie der Gemeinde demnach zurückgezahlt.