Hat die Ex-Bürgermeisterin von Leutershausen (Landkreis Ansbach) Geld aus der Stadtkasse veruntreut und für einen privaten Rechtsstreit verwendet? Über diese Frage soll heute das Landgericht Ansbach entscheiden. Vor einem Jahr hatte das Ansbacher Amtsgericht die ehemalige Rathauschefin Sandra Bonnemeier wegen besonders schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen war sie in Berufung gegangen, die heute vor dem Landgericht verhandelt wird.
Ex-Bürgermeisterin von Leutershausen soll Geld an Stadtkasse zurückzahlen
Im Fall Bonnemeier geht es um 3.200 Euro für Rechtsstreitigkeiten, die die damalige Bürgermeisterin aus der Stadtkasse bezahlt hatte. Diese Summe sollte sie laut Urteil des Amtsgerichts Ansbach am 7. Oktober 2020 an die Stadt zurückzahlen. Einen Tag später legte Sandra Bonnemeier Berufung ein.
Blogeinträge der Bürgermeisterin lösten Rechtsstreit aus
Ausgelöst wurde der Rechtstreit durch einen Beitrag auf ihrem Internetblog, den Bonnemeier in ihrer Zeit als Bürgermeisterin betrieb. Ihr Anwalt riet ihr, dass sie dort in ihrer Funktion als Bürgermeisterin und nicht als Privatperson Texte veröffentlichen sollte. Das wiederum sollte rechtfertigen, warum Stadtgelder für die Gerichtskosten verwendet wurden. Die Staatsanwaltschaft sah das anders – Sandra Bonnemeier sei damals als Privatperson verklagt worden und hätte daher auch selbst die Kosten tragen müssen.
Bonnemeier im Mai 2020 zurückgetreten
Im Jahr 2016 war Sandra Bonnemeier zur Bürgermeisterin von Leutershausen gewählt worden. Die Wirtschaftsjuristin aus Nordrhein-Westfalen hatte sich über eine Anzeigenaktion als Bürgermeister-Kandidatin beworben. Nach den Untreuevorwürfen trat sie im Mai 2020 zurück. In dem Prozess am Landgericht Ansbach wird am späten Nachmittag ein Urteil erwartet.
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