In der Tat sei das Kirchenasyl kein strafbarer Vorgang, sondern eine in Ausnahmefällen begründete Form der Nothilfe, sagte Susanne Breit-Keßler, Ständige Vertreterin des bayerischen Landesbischofs Heinrich Bedford-Strohm, gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Ministerpräsident offenkundig zu einem behutsamen Umgang mit dem Kirchenasyl geraten hat." Susanne Breit-Keßler
Seehofer hatte bei seinem Besuch der Allgäuer Festwoche in Kempten gesagt, "radikale Schritte" wie Ermittlungen gegen Pfarrer, seien nicht gerechtfertigt. Dafür sei die Zahl der Flüchtlinge im Moment nicht hoch genug. "Ich habe immer darauf hingewiesen, dass für uns in Bayern an erster Stelle die Humanität steht", so Seehofer.
Im Juli wurde bekannt, dass die Staatsanwälte in Bayern sich auf eine einheitliche Vorgehensweise in Fällen von Kirchenasyl geeinigt hatten. Demnach sollten Pfarrer, die erstmalig Kirchenasyl gewähren, zunächst polizeilich vernommen werden. Anschließend werde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Erst bei einem weiteren Fall von Kirchenasyl müssten die Verantwortlichen mit einer Geldauflage rechnen. Wenn sie ein drittes Mal einen Flüchtling im Kirchenasyl aufnehmen sollten, erhielten sie einen Strafbefehl.