Das Schiff Sea-Watch 3 war in Sizilien festgesetzt worden (Archivaufnahme)
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Das Schiff Sea-Watch 3 war in Sizilien festgesetzt worden (Archivaufnahme)

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EuGH: Festhalten von Sea Watch-Schiffen in Italien war rechtens

Ein Hafenstaat darf Rettungsschiffe in bestimmten Fällen kontrollieren - dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute gefällt. Italien hatte im Sommer 2020 zwei unter deutscher Flagge fahrende Schiffe von "Sea Watch" festgesetzt.

Der Staat, in dessen Hafen ein Rettungsschiff liegt, darf dieses auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrollieren - zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Montag. Allerdings, so der EuGH müssten belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr nachgewiesen werden. Es ging um eine Klage der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch. Italien hatte im Sommer 2020 zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrende Schiffe festgehalten.

Die italienischen Behörden begründeten das damit, dass diese Schiffe nicht dafür ausgerüstet seien, mehrere hundert Menschen an Bord zu haben. Sea Watch hatte hunderte Flüchtlinge aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien gebracht. Die Organisation klagte dort gegen das Festhalten ihrer Schiffe mit dem Argument, dass diese in Deutschland bereits zertifiziert worden seien. Das italienische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

EuGH verweist auf Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

Dieser erklärte nun, dass der Hafenstaat - in diesem Fall also Italien - keinen Nachweis über andere als die vom Flaggenstaat - hier Deutschland - ausgestellten Zeugnisse verlangen dürfe. Sollten sich bei der Überprüfung eines Schiffs Mängel herausstellen, dürften Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Diese müssten aber geeignet, erforderlich und angemessen sein. Die Aufhebung des Festhaltens dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Schiff keine Zeugnisse des Hafenstaats habe.

Der EuGH verwies in seinem Urteil auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit: Hafenstaat und Flaggenstaat seien in der EU verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse zusammenzuarbeiten. Über die Klagen muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Gefährliche Fluchtroute über das Mittelmeer

Das Mittelmeer ist eine der wichtigsten und zugleich gefährlichsten Fluchtrouten nach Europa. Immer wieder wagen Menschen auf der Suche nach Schutz die riskante Überfahrt. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind seit Beginn des Jahres mindestens 1.037 Flüchtlinge und Migranten bei der Fahrt über das Mittelmeer gestorben oder gelten als vermisst.

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