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Eröffnung Freizeitland Geiselwind

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Ermittlungen wegen echten Grabsteins abgeschlossen

Nachdem der Betreiber des Freizeitparks Geiselwind im vergangenen Jahr einen echten Grabstein vor ein "Horrorhaus" aufgestellt hatte, hat die Würzburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen. Der Fall liegt jetzt beim Amtsgericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Für einen gelungenen Gruseleffekt hatte der Betreiber des Parks im unterfränkischen Geiselwind (Lkr. Kitzingen) im vergangenen Sommer echte Grabsteine vor sein "Horrorhaus" gestellt. Weil er zuvor die Inschriften nicht entfernt hatte, hat die Staatsanwaltschaft wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen abgeschlossen.

Mädchen enteckt Grabstein des Großvaters

Die Ermittlungen wurden ausgelöst, nachdem eine 13-jährige aus dem oberfränkischen Landkreis Lichtenfels den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Opas im Freizeit-Land Geiselwind entdeckt hatte. Ursprünglich hatte dessen Witwe den Stein zur fachgerechten Entsorgung an einen Steinmetz übergeben. Dieser hatte den Stein und sieben andere stattdessen an den Freizeitpark-Betreiber verkauft.

Verhalten offenbar nicht strafbar

Dieses Verhalten sei sicherlich nicht korrekt gewesen, so der Würzburger Oberstaatsanwalt, aber nicht strafrechtlich relevant. Die acht echten Grabsteine stehen nach wie vor in dem Freizeitpark - auf Anordnung der Staatsanwaltschaft mittlerweile aber mit unkenntlich gemachten Inschriften. In einem zweiten Fall konnten die Ermittler die Angehörigen ebenfalls ausfindig machen; diese stellten der Staatsanwaltschaft zufolge jedoch keinen Strafantrag. Für die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe möglich.