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Kündigung von Ex-Rewag-Chef unrechtmäßig? Hohe Kosten drohen

Das Landgericht Regensburg verhandelt, ob die Kündigung des Ex-Chefs des Regensburger Energieversorgers Rewag ungültig war. Er soll Strom und Gas zu teuer gekauft haben. Eine Abfindung könnte hohe Kosten für den kommunalen Energieversorger bedeuten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Das Landgericht Regensburg verhandelt seit Montag, ob die Kündigung des ehemaligen Vorstandvorsitzenden der Regensburger Energie- und Wasserversorgung (Rewag) ungültig war. Ex-Rewag-Chef Torsten Briegel war im März fristlos entlassen worden und hatte dagegen geklagt. Die Rewag wirft ihm vor, Strom und Gas zu teuer eingekauft zu haben.

Formale Fehler bei der Kündigung?

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende soll vergangenes Jahr zu lange gewartet haben, um vorab Gas und Strom für das Jahr 2022 einzukaufen. Da die Preise gestiegen sind, soll die Rewag dadurch über sechs Millionen Euro verloren haben. Briegel wurde deshalb im März fristlos entlassen.

Doch dabei könnte ein folgenschwerer Fehler passiert sein, der für den Versorger teuer werden könnte. Bei der ersten Kündigung durch Regensburgs Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, die auch Aufsichtsratsvorsitzende der Rewag ist, habe eine Vollmacht des Aufsichtsrats gefehlt, so der Kläger. Bei einer zweiten Kündigung, nun mit den fehlenden Unterlagen, soll eine Frist verstrichen gewesen sein.

War fristlose Kündigung unverhältnismäßig?

Die Vorsitzende Richterin wies die Parteien in der Verhandlung deutlich darauf hin, dass sie aktuell dazu tendiert, eher dem Ex-Vorstand Recht zu geben. Neben diesen formalen Gründen sei auch inhaltlich fraglich, ob eine fristlose Kündigung tatsächlich notwendig gewesen sei, weil der mitverantwortliche zweite Vorstand der Rewag anders als Briegel im Amt bleiben durfte.

Richterin: Anwälte sollen erneut über Vergleich verhandeln

Da das aber nur eine vorläufige Einschätzung sei und sich eine gerichtliche Klärung auch sehr lange hinziehen könne, appellierte sie trotzdem an beide Seiten, über einen Vergleich nachzudenken. Obwohl solche Gespräche schon im Vorfeld gescheitert waren, wollen die Anwälte nun nochmals verhandeln. Eine Abfindung könnte den kommunalen Energieversorger viel Geld kosten. Als vorläufigen Streitwert hat das Gericht eine Summe von über 600.000 Euro festgelegt.

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Ex-Rewag-Chef Torsten Briegel (3.v.r.) mit Anwälten im Gerichtssaal am Landgericht Regensburg

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