Ein Stromzähler zeigt die verbrauchten Kilowattstunden an.
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Die seit März geltende Strom- und Gaspreisbremse führt zu Unsicherheit bei den Bürgern und zu Überlastung der Callcenter von Energieversorgern.

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Energiepreisbremse: Bürger überfordert - Callcenter überlastet

Die Energiepreisbremse soll Bürger entlasten. Doch die fühlen sich oft mit der Regelung überfordert. Die Energieversorger sollen die Fragen beantworten. Die Folge: Das Anrufaufkommen in den Callcenter ist enorm gestiegen.

Die seit März geltende Strom- und Gaspreisbremse führt zu Unsicherheit bei den Bürgern und zu Überlastung der Callcenter von Energieversorgern. Zudem seien Sonderfälle, wie ein Lieferantenwechsel, noch immer ungeklärt, so der Verband der Bayerischer Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW).

Viele Fragen zur Energiepreisbremse überlasten Callcenter

Alleine die Stadtwerke Bamberg verzeichnen eine Versechsfachung der Anfragen an ihr Callcenter. Viele Bürger seien schlichtweg überfordert mit der neuen Regelung, so Jan Giersberg, Sprecher der Bamberger Stadtwerke, auf Anfrage von BR24. Die Gespräche mit den Kunden seien "viel emotionaler, weil die Kunden jetzt erst richtig die komplette Wucht der Energiepreiskrise spüren". Der VBEW bestätigt, dass die Rückfragen von Kunden bei den Energieversorgung bayernweit stark zugenommen hätten.

"Die Energieversorger machen mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen den Job der Bundesregierung." Detlef Fischer, Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft

Die Umstellung des Abrechnungssystems in nur zehn Wochen seit Bekanntgabe der neuen Regelung im Dezember hat zudem zu einer extremen personellen Belastung der Energieversorger geführt, so die Stadtwerke Bamberg weiter. "Wir sprechen hier ja nicht davon, in einer Excel-Tabelle eine Funktion zu ändern, sondern von hochkomplexen Systemen, die in kürzester Zeit umgestellt werden mussten."

In fünf Prozent der Fälle ist die Umsetzung noch offen

Zudem gebe es noch immer offene Fragen, wie beispielsweise die Strom- und Gaspreisbremse bei Um- und Auszügen, bei einem Lieferantenwechsel, der Inbetriebnahme einer Wärmepumpe oder beim Kauf eines E-Autos korrekt verrechnet werden. Nach Angaben des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft betrifft eine solche ungeklärte Lage rund fünf Prozent der Strom- und Gaskunden. "In 95 Prozent aller Fälle klappt die Entlastung der Haushaltskunden bei den Energiepreisbremsen. Das sind aber alles Standardfälle. Schwieriger wird es bei den Sonderfällen", erklärt Detlef Fischer vom VBEW. Einen noch viel höheren Umsetzungsaufwand verursachten Gewerbekunden. "Das ist ein bürokratisches Monster, das teilweise den Vorgaben der EU geschuldet ist", so Fischer weiter.

Energiepreisbremse gilt bis Ende des Jahres

Die Bundesregierung hatte Mitte Dezember die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Die Strompreisbremse liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und gilt rückwirkend ab Januar 2023. Für die bereits zurückliegenden Monate Januar und Februar wird der zu viel bezahlte Betrag im März gutgeschrieben oder verrechnet. Berechnet wird der individuelle Wert über den Verbrauch. Hier werden 80 Prozent angesetzt. Für die restlichen 20 Prozent muss der Verbraucher den Preis zahlen, den er mit dem Energieversorger vereinbart hat.

Bei der Gaspreisbremse wurde ein Preis von 12 Cent je Kilowattstunde zuzüglich Grundpreis festgelegt. Auch diese Bremse gilt nur für 80 Prozent des prognostizierten Jahresgasverbrauchs. Die Strom- und Gaspreisbremse gilt bis Ende 2023. Die Bundesregierung hat bis zu 200 Milliarden Euro bereitgestellt, um Verbraucher wegen der hohen Energiekosten zu entlasten. Die Versorger sind dabei verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, was sich für sie ändert.

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