Auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die Energiepreispauschale (EPP). Die Leistung für Beschäftigte in Werkstätten sei unabhängig von Erwerbsminderungsrenten oder Grundsicherung, teilt Peter Pfann von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen dazu mit, und sie sei auch dringend notwendig.
Energiepauschale: Besonders wichtig für Geringverdiener
Alle Beschäftigten, die Einkommenssteuer zahlen, erhalten die 300 Euro. Aber auch Auszubildende haben Anspruch auf die EPP, genauso wie Mini-Jobber, Leute im Bundesfreiwilligendienst, Studenten im bezahlten Praktikum und auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Die Energiepreispauschale sei für diese Gruppe besonders wichtig, da sie nur ein geringes Entgelt beziehen, so Peter Pfann, Leiter der Lebenshilfe Forchheim und Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte.
- Auch interessant: Tagesgespräch: Wie entkommen wir den hohen Strompreisen?
Durchschnittliches Entgelt: 220 Euro monatlich
Beschäftigte in Werkstätten beziehen einen Grundlohn in Höhe von 109 Euro monatlich. Hinzu kommt ein sogenannter Steigerungsbetrag. Das durchschnittliche monatliche Entgelt beträgt 220 Euro. Um über die Runden zu kommen, beziehen viele von ihnen eine Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung. Deshalb sei dieser Betrag einfach wichtig, um die hohen Kosten nun irgendwie tragen zu können.
Auch diese Gruppe erhält die EPP mit der Auszahlung des Entgeltes für September 22 über den Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass sie am 1. September 2022 durch einen Arbeitsvertrag oder durch einen Werkstattvertrag beschäftigt waren.
EPP kann nur ein Anfang sein
"Die EPP ist ein Anfang, doch damit kommen die Beschäftigten nicht über den Winter", sagt Pfann und fordert deshalb, dass bei anhaltend hohen Kosten weitere Mittel für die Beschäftigten in den Werkstätten bereitgestellt werden müssen.
Nicht berechtigt für den Bezug des EPP in Höhe von 300 Euro seien Menschen, die im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich eingegliedert sind, da sie kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen beziehen. Deutschlandweit arbeiten rund 320.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten, in Bayern sind es rund 33.000.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!