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Embryonenspende: Prozess um befruchtete Eizellen

Dürfen Embryonen, die aus Kinderwunschbehandlungen übrig sind, anderen Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch eingepflanzt werden? Vier Vorstände des "Netzwerks Embryonenspende" stehen deshalb heute in Dillingen vor Gericht. Von Judith Zacher

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Morgen am .

Die Anklage der Augsburger Staatsanwaltschaft lautet auf missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken in 33 Fällen im Zeitraum von Februar 2014 bis Oktober 2015. Die Angeklagten haben Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch befruchtete Eizellen vermittelt. Diese waren zur Spende freigegeben und stammen von anderen Paaren, die den Kinderwunsch abgeschlossen haben. Die Frage ist, ob dies zulässig ist.

Angeklagte legten Einspruch gegen Geldstrafen ein

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks, das Embryonenschutzgesetz regle die Embryospende nicht ausdrücklich, insbesondere enthalte es kein generelles Verbot der Embryospende. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat dennoch Strafbefehle, die Geldstrafen vorsahen, gegen die vier Vorstände erlassen. Dagegen haben diese Einspruch eingelegt, weshalb das Ganze jetzt vors Dillinger Amtsgericht geht. Der Ausgang des Verfahrens wird bundesweit mit Spannung beobachtet.

Gericht stellt klar: Eizellen nicht "untergejubelt"

Die Eizellen und Embryonen waren zur Spende freigegeben. Es handelte sich hier laut Gericht um "übrig gebliebene" Eizellen aus künstlichen Befruchtungen. Diese werden eingefroren und für weitere Befruchtungsversuche aufbewahrt. Solche übrigen Eizellen wurden dann von den beiden angeklagten Ärzten anderen Frauen eingesetzt. Die Umstände seien dabei allen Beteiligten bekannt gewesen. Es stehe keinesfalls der Vorwurf im Raum, dass fremde Eizellen irgendjemandem "untergejubelt" wurden, so der Pressesprecher des Amtsgerichts. Das Gericht müsse klären, ob es erlaubt ist, diese Eizellen einer kinderlosen Frau einzusetzen.

Die Angeklagten sind der Ansicht, ihre Vorgehensweise sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Staatsanwaltschaft sieht hierin aber einen Verstoß gegen Paragraf 1 des Embryonenschutzgesetzes.

2013 in München gegründet

Einer der Vorstände wohnt in Höchstädt bei Dillingen. Die Datenbank des Netzwerkes ist in Dillingen verortet. Der gemeinnützige Verein "Netzwerk Embryonenspende" wurde am 13. August 2013 in München gegründet. Das Netzwerk will eigenen Angaben zufolge infertilen Frauen, die keine intakten eigenen Eizellen haben, zu einem eigenen Kind verhelfen. Ansonsten bliebe solchen Frauen nur die Adoption oder der Weg ins Ausland, wo sie für eine Eizellspende bezahlen müssen.