Das Kind hatte im Urlaub auf dem Hof des Landwirts „Star-Trek“ gespielt und mit einem Weidezaunstab Löcher in Mais-Silageballen gestochen. Die Ballen seien dabei die „Klingonen“ gewesen.
Durch die luftdichte Verpackung wird das Viehfutter in diesen Ballen haltbar gemacht. Wegen der Löcher ist das Futter aber unbrauchbar geworden, was der Landwirt offenbar nicht erkannte. Er hatte es trotzdem seinen Tieren zum Fressen gegeben.
Kühe starben an verdorbenem Futter
Dadurch ist, laut dem Landwirt, der Großteil der Milchkühe krank geworden oder gestorben. Den entstandenen Schaden durch Tierarztkosten und den Kauf neuer Tiere wollte sich der Kläger bei den Eltern des Jungen zurückholen und klagte auf Schadenersatz. Er sah die Aufsichtspflicht der Eltern missachtet.
11-Jähriger bedarf keiner lückenlosen Kontrolle
Dem folgte aber das Landgericht Kempten nicht. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass ein Elfjähriger nicht einer Kontrolle auf Schritt und Tritt bedarf. Man könne hier allenfalls Fahrlässigkeit unterstellen, so das Gericht. Aber dafür hätte das Kind vorhersehen müssen, welche Folgen sein Star-Trek Spiel haben könnte. Der Inhalt der Ballen sei von außen nicht zu erkennen gewesen.
Bub musste nicht genau Bescheid wissen
Für einen Jungen, der nicht auf einem Bauernhof aufgewachsen ist, sei auch in keiner Weise erkennbar, dass die Folie dazu dient, das Futter haltbar zu machen. Der Elfjährige war der Meinung, dass in den Ballen Stroh für die Tiere im Stall sei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Kläger Berufung eingelegt hat.