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Amtsgericht, Landgericht Augsburg

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Prozess: Eizellen aus dem Ausland vermittelt?

Weil sie laut Anklage kinderlosen Frauen auf verbotene Art und Weise zu einer Schwangerschaft verhelfen wollte, muss sich von heute an eine 56-Jährige vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Mehr als zwei Jahre lang soll die Frau gegen Bezahlung kinderlose Paare und Frauen - nicht nur in Augsburg, sondern in ganz Deutschland - beraten haben.

Das alleine stellt noch keine Straftat dar, jedoch wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor, nicht nur über die Möglichkeit zum Transfer von gespendeten und künstlich befruchteten Eizellen aus dem Ausland gesprochen, sondern auch den entsprechenden Kontakt hergestellt zu haben.

Fremde Eizellen dürfen nicht eingesetzt werden

Laut deutschem Embryonenschutzgesetz ist das Einsetzen fremder Eizellen strafbar. Juristisch gesehen wird ihr deshalb die Beihilfe zur "missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken" in 23 Fällen zur Last gelegt.

Insgesamt sind vier Termine zur Verhandlung angesetzt - als Zeugen sollen unter anderem die betroffenen Frauen, die zur Beratung bei der Angeklagten waren, aussagen. Am 20. September soll dann das Urteil fallen.