Bildrechte: picture-alliance/dpa/Winfried Rothermel

Sozialer Wohnungsbau in Freiburg

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen steigen

Eine vierköpfige Familie mit einem Jahresnettoeinkommen bis 56.500 Euro hat künftig Anspruch auf eine Sozialwohnung in Bayern. Das sieht die Gesetzesänderung der Staatsregierung vor, die im Innenausschuss des Landtags debattiert wird. Von Eva Lell

Von

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Für einen Zweipersonenhaushalt gilt ein Jahresnettoeinkommen von 34.500 Euro als Höchstgrenze. Wer also zu zweit gut 34.600 Euro im Jahr zur Verfügung hat, oder zu viert bis zu 51.500 Euro, hat ein Anrecht auf einen Berechtigungsschein – die Voraussetzung für eine Sozialwohnung in Bayern.

Lange Warteliste für Sozialwohnungen

"Überfällig" und "ein Schritt in die richtige Richtung", so kommentiert die Opposition in Bayern den Vorstoß der Staatsregierung. Allerdings bemängeln SPD und Grüne, dass der Gesetzentwurf das Hauptproblem des bayerischen Wohnungsmarktes nicht löse, die fehlenden Sozialwohnungen. Andreas Lotte von der SPD forderte deshalb schon länger eine bayerische Wohnungsbaugesellschaft.

Söder hat Forderungen aufgenommen

Der designierte bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat diesen Vorstoß zwischenzeitlich aufgegriffen. Die Grünen fordern, dass die geförderten Sozialwohnungen länger Sozialwohnungen bleiben müssten. Und die Freien Wähler betonen in dieser Debatte: Sie setzen auf Eigenheim, damit Rentner keine Miete mehr zahlen müssen. Auch auf diese Forderung ist Markus Söder mittlerweile eingegangen und hat entsprechende Initiativen angekündigt, wenn er, so der Zeitplan, spätestens im März bayerischer Ministerpräsident werden wird.