Klimaaktivisten wollen im Zuge ihrer 16-Kilometer-Fahrraddemo am Samstag auch ein rund zwei Kilometer langes Teilstück der A8 zwischen Augsburg-Ost und Friedberg befahren. Doch das hatte das Ordnungsamt der Stadt Augsburg untersagt. Daraufhin hatten sich die Aktivisten vom Augsburger Klimacamp mit einem Eilantrag ans Gericht gewandt.
Symbolischer Bezug der Demo zur Autobahn
Und eventuell hätte das Gericht eine zeitweise Sperrung der A8 bei Augsburg für die Demonstration sogar erlauben können. Das sei vom Versammlungsrecht gedeckt, sagte im Vorfeld der Augsburger Juraprofessor Josef Franz Lindner dem BR. Denn: Wer eine Versammlung anmelde, könne auch den Ort der Versammlung auswählen, der auch häufig einen symbolischen Bezug haben müsse. Und das sei der Fall, wenn es um Forderungen geht wie Autobahnbau oder ein Tempolimit. Die Autobahn allein sei von vornherein kein Grund, die Versammlung zu verbieten, sondern die Behörde müsse letztlich eine Art Kompromiss finden zwischen der Sicherheit des Verkehrs und der Versammlung, sagte der Experte für Öffentliches Recht, der an der Uni Augsburg lehrt, dem BR.
Ist die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet?
Eine Versammlung muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Die Behörde, im Fall der Klima-Demo das Ordnungsamt der Stadt Augsburg, kann die Versammlung beschränken oder verbieten, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet wird. Und dazu gehöre auch die Sicherheit des Straßenverkehrs, so Lindner. Die Stadt hatte unter anderem argumentiert, dass für die Demo das A8-Teilstück bei Augsburg über mehrere Stunden gesperrt werden müsste. Das zweifeln die Klimaschützer an, da die Strecke auf der Autobahn nur rund zwei Kilometer lang sei. Sollte die Autobahn für eine Demonstration tatsächlich stundenlang gesperrt werden müssen, dann spräche dies dem Rechtsexperten zufolge eher für ein Verbot oder für eine Beschränkung. Oder für eine Auflage, dass die Radltour dann auf einer anderen Strecke stattfindet.
Könnte die Demo auf der Autobahn stattfinden?
Sollte die Demonstration aber nur auf einer zwei Kilometer langen Strecke der Autobahn stattfinden, seien die Chancen, dass sie dort durchgeführt werden dürfe, relativ groß, so der Jurist. Denn zwei Kilometer seien eine Strecke, die man mit dem Rad relativ zügig zurücklegen könne. Für seine Entscheidung werde das Verwaltungsgericht auch die Stauprognosen und das erwartete Verkehrsaufkommen auf der A8 am Sonntag heranziehen müssen. Der Ausgang jedoch sei offen, sagt Rechtsexperte Lindner, er sei gespannt, wie das Verwaltungsgericht entscheiden werde.
Negative Entscheidung des Gerichts
Am Donnerstag lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg den Eilantrag des Augsburger Klimacamps dann ab. Autobahnen seien zwar grundsätzlich auch als Orte für die Durchführung von Versammlungen nicht ausgeschlossen, heißt es in der Begründung der Kammer. Eine besonders enge Verknüpfung zum Augsburger Teilstück der A8, auf dem die Fahrraddemonstration stattfinden sollte, habe das Gericht jedoch nicht gesehen. Vor allem die notwendigen Sperrungen "über einen nicht unerheblichen Zeitraum" seien ein Grund für die abschlägige Entscheidung, da damit die "Rechte Dritter verbunden" seien.
Augsburgs Ordnungsreferent begrüßt Entscheidung
Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch begrüßte die Entscheidung. Dem BR sagte er, erwartungsgemäß habe das Verwaltungsgericht die Rechtsauffassung der Stadt Augsburg bestätigt. Zwar genieße die Versammlungsfreiheit genießt einen elementaren Stellenwert. Doch der Schutz von Leben und Gesundheit und die ungehinderte Einsatzmöglichkeit von Feuerwehr und Rettungsdienst sind für den Ordnungsreferenten jedoch ebenfalls von überragender Bedeutung.
Klimacamp sieht trotz Ablehnung "Etappensieg"
Das Klimacamp zeigt sich in einer ersten Reaktion auf die Ablehnung des Eilantrags enttäuscht. Gleichzeitig, so Klimacampsprecher Ingo Blechschmidt, sei die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts aber auch "ein Etappensieg". Denn das Gericht habe klar gestellt, dass "Demonstrationen auf Autobahnen grundsätzlich möglich" seien. Im städtischen Bescheid dagegen werde das an mehreren Stellen kategorisch verneint.
Die Klimacamper haben mittlerweile entschieden, sie werden nicht in die nächste Instanz gehen, zum Verwaltungsgerichtshof. Dafür wäre ihnen das Kostenrisiko zu hoch. In der Kürze der Zeit könnten sie keine Behördenprotokolle aus anderen Städten bekommen, wo es immer wieder zu Fahrraddemonstrationen komme. In jedem Falle aber werde die geplante Rad-Demo stattfinden, so Blechschmidt, wenn nötig, dann eben auf der von der Stadt vorgegebenen Alternativroute.
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