Neuer Pop-up-Radweg an der Friedrichsstraße in Berlin.
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Eilentscheidung: Berlin muss Pop-up-Radwege wieder zurückbauen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen Pop-up-Radwege in der Hauptstadt stattgegeben. Wegen "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit" muss die Verkehrssenatsverwaltung nun die Beschilderung der acht temporären Radwege entfernen.

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Die Richter des Verwaltungsgerichts in Berlin verpflichteten die Verkehrsverwaltung der Hauptstadt, die Schilder an den acht temporären sogenannten "Pop-up-Radwegen" wieder zu entfernen.

Gericht: Keine Voraussetzungen während der Pandemie

Laut Verwaltungsgericht haben auch in der Corona-Pandemie nicht die Voraussetzungen dafür vorgelegen, die zeitlich befristeten Radlstreifen einzurichten. Inwieweit die Entscheidung auch im Hauptverfahren bestätigt wird und ob sie auch Auswirkungen auf andere Städte hat, ist derzeit noch ungewiss. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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Temporäre Radwege nur bei "Gefahrenlage"

Die Senatsverwaltung von Senatorin Regine Günther (Grüne) hatte die Radwege in der Corona-Krise eingerichtet. Laut Gericht gab sie zur Begründung im Wesentlichen an, in der Pandemie sei es erforderlich, die systemrelevante Mobilität zu gewährleisten. Dass ein Großteil der Berliner kein Auto habe und der Mindestabstand in öffentlichen Verkehrsmitteln kaum einzuhalten sei, rechtfertige die Einrichtung der Radwege.

Das Gericht beschied, zwar könne die Senatsverwaltung befristete Radwege einrichten. Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo die Sicherheit und Belastung des Verkehrs "ganz konkret auf eine Gefahrenlage" hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt. Auch könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um "verkehrsbezogene Erwägungen" handle.

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