In München wird derzeit gegen mehrere Polizisten ermittelt. Sie stehen im Verdacht, Verbindungen zur Drogenszene zu haben.
Inzwischen sind insgesamt zehn Polizisten derzeit suspendiert. Dies teilte das Münchner Polizeipräsidium auf BR-Anfrage mit. Die Polizisten sollen nicht nur Drogen gekauft und konsumiert, sondern auch Kokain weitergegeben haben.
Drogendealer: Polizisten bekamen Rabatt auf Kokain
Ein Drogendealer hatte nach seiner Festnahme gegen Komplizen und auch gegen Polizisten ausgesagt und so die Ermittlungen gegen die Beamten ins Rollen gebracht. Für die Polizisten soll es einen Rabatt beim Kauf von Kokain gegeben haben. Die Vorwürfe gegen die Polizisten wurden Mitte Februar bekannt, die Ermittlungen laufen noch.
In Bayern 67 Polizisten suspendiert - knapp die Hälfte in Oberbayern
Von den 67 in Bayern vom Dienst suspendierten Polizeibeamten stammen knapp die Hälfte aus den Präsidien München und Oberbayern (Stand 1. April). Das geht aus einer Antwort des Bayerischen Innenministeriums auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag hervor, die dem BR vorliegt. Demnach sind in der Landeshauptstadt 22 Beamte von der Maßnahme betroffen, vier im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd (Rosenheim) und fünf im Präsidium Oberbayern Nord (Ingolstadt).
Die wenigstens Suspendierungen in Niederbayern
In Franken sind sieben Polizisten suspendiert (5 PP Mfr./Nürnberg., 1 PP Ofr./Bayreuth, 1 PP Ufr./Würzburg), in Niederbayern (Straubing) sechs, in der Oberpfalz (Regensburg) sieben und in Schwaben acht Beamte (4 PP Schw. Nord/Augsburg, 4 PP Schw. Süd/West/Kempten).
Bei den überregionalen Verbänden wurde gegen acht Beamte entsprechende Maßnahmen angeordnet, in fünf Fällen bei der Bereitschaftspolizei mit Sitz in Bamberg, in drei Fällen beim Landeskriminalamt in München.
Gründe: Drogen und Kinderpornographie
Der häufigste Anlass für die Suspendierung sind Drogendelikte (14), gefolgt von Kinderpornographie (6). In etwa einem Drittel der Fälle (21) wurde der Grund mit Hinweis auf laufende Ermittlungen nicht genannt.
Was versteht man unter "Suspendierung"?
Der Begriff der Suspendierung umfasst laut Innenministerium das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Eine schärfere Form der Suspendierung ist die vorläufige Dienstenthebung. Hiervon sind 20 der 67 Beamten betroffen. Die längste Suspendierung reicht sechs Jahre zurück und betrifft das Polizeipräsidium Oberbayern Nord. Hier wurde ein Vollzugsbeamter wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen im April 2014 suspendiert, seit dem Juni 2014 ist er vorläufig des Dienstes enthoben.
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