Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von Starnberg hat die Verteidigung des Hauptangeklagten am Vormittag eine Jugendstrafe von zwölf Jahren Haft gefordert.
Der Hauptangeklagte entschuldigte sich in seinem letzten Wort noch bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt, "auch wenn ich weiß, dass die Tat durch nichts zu verzeihen ist." Er hatte gestanden, dass er vor drei Jahren seinen Freund und dessen Eltern erschossen hat, angeblich auch um einen geplanten Amoklauf in München-Pasing zu verhindern.
Ein Freund soll ihn hingefahren haben. Dessen Anwälte fordern einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Ihr Mandant habe von der geplanten Tat seines Kumpels "schlicht und einfach nichts gewusst und sie auch nicht gewollt", für das Gegenteil gebe es keinen einzigen Beweis.
Verteidiger des Fahrers fordern Bewährungsstrafe
Den Angaben des ständig "dreist" lügenden Kumpels, der ihren Mandanten nach und nach zum "Mastermind des Tatplans" gemacht habe, könne man jedenfalls keinerlei Glauben schenken. Er habe sich durch die angebliche Aufklärungshilfe wohl einen "Strafrabatt" erhofft, vermuten die Verteidiger des Fahrers. Dieser könne lediglich wegen schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt werden, so die Anwälte weiter. Sie bezogen sich dabei auf die Beteiligung des jungen Manns an einem Überfall auf einen Supermarkt in Emmering gut zwei Wochen nach der Tat in Starnberg.
Angeklagter: Wollte Amoklauf verhindern
Nachdem ein Starnberger und dessen Eltern tot aufgefunden worden waren, gingen die Ermittler zunächst von einem erweiterten Suizid aus. Dann gerieten zwei Freunde des Sohnes - heute 21 und 22 Jahre alt - in Verdacht. Sie sollen es auf wertvolle Waffen in dem Haus abgesehen haben. Der 22-Jährige hatte die Taten im Prozess gestanden. Es sei ihm aber nicht nur um die Waffen gegangen. Er habe vielmehr auch einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Starnberger Freund in einem Pasinger Einkaufszentrum geplant habe.
Gericht: "Fragwürdige moralische Rechtfertigung"
Das könnte durchaus wahr sein, sagte die Staatsanwaltschaft dazu in ihrem Plädoyer Anfang Februar. Aber das rechtfertige doch "nicht im Ansatz" die Tat. Es sei eine "fragwürdige moralische Rechtfertigung". Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Angeklagten je 13 Jahre und sechs Monate Haft wegen Mordes sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Das sei "absurd", befand die Verteidigung des Fahrers heute: Hier solle "ein unreifer, unsicherer Heranwachsender, der nie selbst eine Waffe in der Hand hatte, geschweige denn einen Menschen bedroht oder getötet hat, nie an auch nur irgendeinem Tatort drinnen war und nachweislich nur Auto gefahren ist" genauso hart wie ein dreifacher Mörder bestraft werden.
So gesehen könnte jeder auf der Anklagebank landen, so die Verteidigung. Dazu müsse man nur einen Freund "irgendwo hingefahren" haben – "zu einem Kumpel, zu einer Freundin, einer Tankstelle, einer Prostituierten". Der Prozess hatte vor gut eineinhalb Jahren begonnen. Seitdem wurde an mehr als 70 Tagen verhandelt.
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