Lothar Ziegler holt in der Weltenburger Enge seine Netze ein
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Lothar Ziegler holt in der Weltenburger Enge seine Netze ein: Der Berufsfischer klagt gegen Party-Floßfahrten auf er Donau

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Party-Floßfahrten auf der Donau dürfen weiterfahren

Musik, Bier, Brotzeit und Party: Im Sommer treiben auch Party-Floßfahrten auf der Donau. Einer der letzten professionellen Donaufischer ist heute gegen die Freizeit-Floßfahrer vor Gericht gezogen, doch die Klage wurde abgewiesen.

Einer der letzten professionellen Donaufischer in Niederbayern ist am Donnerstag gegen Freizeit-Floßfahrer auf der Donau vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage jedoch abgewiesen. Auf die Betreiberfirmen der Floßfahrten kommen somit keine weiteren Einschränkungen zu.

60 Floßfahrten pro Saison sind genehmigt

Konkret hat der Donaufischer Lothar Ziegler aus Eining gegen eine Genehmigung geklagt, die das Landratsamt Kelheim zwei Freizeit-Agenturen erteilt hat. Diese Agenturen bieten in den Sommermonaten zwischen Juli und September Party-Floßfahrten auf der Donau von Vohburg nach Weltenburg an. Auf den Flößen gibt es Musik, Bier und Brotzeit. Dem Kläger zufolge hat das Landratsamt jeder Agentur jeweils 60 Floßfahrten pro Saison genehmigt.

Der Fischer hat beklagt, dass die Party-Floßfahrten wegen des Lärms der Teilnehmer unmittelbaren Einfluss auf seinen Fang haben. Er wollte mit seiner Klage erreichen, dass künftig deutlich weniger Flöße die Donau hinunterfahren dürfen und den Veranstaltern generell strengere Auflagen gemacht werden.

Bisherige Beschränkungen sollen ausreichend sein

Nach Auffassung des Gerichts konnte der Berufsfischer aber nicht nachweisen, dass sein Betrieb durch die Floßfahrten existenziell bedroht sei. Entsprechende Umsatzzahlen hatte der Kläger im Verfahren nicht eingebracht. Das Landgericht findet die bisherigen Beschränkungen für die Floßfahrer ausreichend: in der Laichzeit sind maximal drei Fahrten pro Woche erlaubt.

Auch Umweltverbände klagen

Parallel zu diesem Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Regensburg auch noch eine Klage des Landesbundes für Vogelschutz und des Bund Naturschutz (BN) anhängig. Die Umweltverbände wollen erreichen, dass es künftig strengere Auflagen für die Personenschifffahrt im Weltenburger Donaudurchbruch gibt.

Hintergrund: Im August vergangenen Jahres hatte das Landratsamt Kelheim für die sogenannte Weiße Flotte, das sind die Personenschiffe in der Weltenburger Enge, eine wasserrechtliche Genehmigung bis zum Jahr 2031 erteilt. Die Umweltverbände kritisieren, dass zu viele Durchfahrten erlaubt seien. Dadurch werde die Donau im Übermaß belastet, das wirke sich negativ auf Fischbestand und Laichgründe aus.

Die Weltenburger Enge ist sowohl Naturschutzgebiet und Europäisches Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie als auch Bayerns bislang einziges nationales Naturmonument.

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