In Innenstädten sind sie ein beliebtes Verkehrsmittel, beispielsweise nachts für den Weg von der Party nach Hause: E-Scooter. Sie sind leicht zu bedienen und einen Führerschein braucht es dazu auch nicht. Das freut besonders jugendliche Nutzer. Doch wenn Alkohol im Spiel ist, kann es schnell gefährlich werden. Für 2022 gab es in Bayern laut Innenministerium mehr als 1.100 Unfälle mit E-Scootern, ein starker Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als 1.040 Menschen wurden dabei verletzt, zwei sogar getötet.
Gleiche Promillegrenze für E-Scooter und Autos
Auch wenn kein Unfall passiert: Betrunken sollte man nicht mit einem E-Scooter unterwegs sein. Bislang greifen für die elektrischen Tretroller die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Heißt: Ab 0,5 Promille drohen bereits Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Unter 21-Jährige oder Fahranfänger in der Probezeit dürfen den Grenzwert von 0,0 Promille nicht überschreiten, sie dürfen also grundsätzlich nur nüchtern mit dem E-Scooter fahren. Spätestens mit 1,1 Promille begeht man laut Bußgeldkatalog nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern überschreitet die Grenze zur Straftat. Führerscheinverlust und Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen können dann die Folge sein.
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Zum Vergleich: Das Fahren von Fahrrad oder E-Bike unter Alkoholeinfluss ist bis 1,6 Promille straffrei, solange der Fahrer oder die Fahrerin keine Ausfallerscheinungen hat und es zu keinem Unfall kommt.
ADAC: E-Scooter "weniger gefährlich" als Auto
Diese Unterscheidung hält der ADAC für falsch: "Aus unserer Sicht sollten die Teilnahme am Straßenverkehr und der Alkoholkonsum immer strikt getrennt werden", betont der Automobilclub. Es müsse aber berücksichtigt werden, wenn Menschen nach dem Alkoholkonsum auf das Auto verzichten und stattdessen den "weit weniger gefährlichen E-Scooter" nutzen.
Die Argumentation des ADAC: E-Scooter würden höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Damit seien sie dem Fahrrad näher als einem Auto. Zudem gebe es bislang weder eine Helmpflicht noch bräuchten Nutzer eine Fahrerlaubnis. Es stelle sich daher die Frage, warum bei der Promillegrenze eine Unterscheidung gemacht werde, so der ADAC.
Klarstellung durch Gesetzgeber gefordert
Hier brauche es eine Klarstellung durch den Gesetzgeber, so die Forderung. Der Vorschlag des Automobilclubs: Alkoholisierten E-Scooter-Nutzern sollte ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille die Erlaubnis zum Fahren von elektrischen Tretrollern entzogen werden, falls der oder die Betroffene keinen Autoführerschein besitzt. Darüber hinaus sollten E-Scooter-Fahrer ähnlich wie Mofa-Fahrer in einer theoretischen Prüfung Straßenverkehrskenntnisse nachweisen müssen. Auch eine Helmpflicht für Fahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können, sei denkbar.
Mit Informationen der dpa
Mann fährt E-Scooter
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