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Verwaltungsgericht in Ansbach

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Dinkelsbühl verliert Prozess um Platzbebauung

Dinkelsbühl verliert Prozess um Platzbebauung

Die Stadt Dinkelsbühl hat vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach eine Niederlage hinnehmen müssen. Die geplante Bebauung des Samuel-von-Brukenthal-Platz liegt erstmal auf Eis. Damit hat sich eine Bürgerinitiative durchgesetzt. Von Claudia Mrosek

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Gericht hat einem Eilantrag des Bürgerbegehrens "Bebauung am Samuel-von-Brukenthal-Platz " stattgegeben. Das bedeutet einen weitgehenden Stopp für den aktuellen Bebauungsplan.

Initiative: Erholungsraum erhalten

Auf einer Wiese sollte ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 24 Sozialwohnungen entstehen. Die Zufahrt sollte über den Platz erfolgen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen erreichen, dass ein Haus mit nur 12 Wohneinheiten gebaut wird. Sie begründen dies damit, dass der Platz für Freizeitzwecke genutzt wird. Die Gegner des Projekts fordern zudem, den Platz "in seiner Funktion und Art" als Erholungsraum zu erhalten.

Mehrere Optionen für Stadtrat

Der Dinkelsbühler Stadtrat hatte das Bürgerbegehren im Dezember abgelehnt, unter anderem deshalb, weil es "irreführende Aussagen" enthalte. Nach Auffassung des Gerichts ist das Bürgerbegehren aber "auf ein zulässiges Ziel gerichtet". Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hat die Stadt Dinkelsbühl jetzt mehrere Möglichkeiten: Sie kann das Bürgerbegehren zulassen, ein Ratsbegehren dagegen setzen oder Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.