Immer weniger staatliche Stellen hielten sich überhaupt an das Landesgleichstellungsgesetz, beklagt der DGB Bayern. Über elf Prozent der Dienststellen hätten überhaupt keine entsprechenden Beauftragten, obwohl sie dazu verpflichtet wären – das gehe aus dem bisher letzten Gleichstellungsbericht hervor.
DGB: Gleichstellung braucht klare Gesetzesvorgaben
Verena Di Pasquale vom DGB Bayern fordert daher Kontrollmöglichkeiten und konkrete Sanktionen, wenn Dienststellen gegen geltendes Recht verstoßen:
"Wenn eine Beschwerde vorliegt, dass es nicht einfach bei einer Beschwerde bleibt, sondern tatsächlich etwas umgesetzt werden kann, neu geregelt werden kann. Das zweite ist, dass auch die Gleichstellungsbeauftragten Freistellungsregelungen brauchen. Das heißt, wir plädieren für eine Mindestfreistellung für die Gleichstellungsbeauftragten, damit die tatsächlich ihre Aufgaben entsprechend wahrnehmen können, weil im Moment sind das eher beliebige Regelungen." Verena Di Pasquale, DGB Bayern
Ruf nach einer Neufassung
Di Pasquale fordert die Bayerische Staatsregierung auf, über eine Neufassung des Gleichstellungsgesetzes nachzudenken. Bis jetzt habe die Staatsregierung allerdings alle Vorschläge abgelehnt, so der DGB. Obwohl auch in Staatskanzlei, Ministerien, im Landtagsamt und im Obersten Rechnungshof gelte: je höher die Führungsposition, desto niedriger der Frauenanteil.