Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dem Freistaat eine Frist bis Ende August gesetzt. Bis dahin muss die Staatsregierung ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet haben, wie die Stickoxid-Grenzwerte in München künftig eingehalten werden können. Bis zum Jahresende muss dann laut Gerichtsbeschluss das Konzept stehen. Laut Umwelthilfe gibt es ein solches Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung bisher nicht. Vom Bayerischen Umweltministerium gibt es bisher keine Stellungnahme.
"Ist am 31. August kein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung da, werden wir am 1. September ein Zwangsgeldverfahren einleiten.“ Remo Klinger, Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe
Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe sind auf 123 Straßenkilometern in München die Grenzwerte von Stickoxid überschritten. Diese ließen sich nur mit Fahrverboten einhalten.
Umwelthilfe: Dieselgipfel verhindert keine Fahrverbote
Die Ergebnisse vom Dieselgipfel seien nicht geeignet, Fahrverbote zu vermeiden, sagte der Chef der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch. Anfang August hatten Bundesregierung und Autohersteller sich unter anderem auf Software-Updates und Umweltprämien für Auto-Neukäufe geeinigt. Damit könnten die Stickoxid-Werte aber nur um weniger als 5 Prozent gesenkt werden, ist die Umwelthilfe überzeugt.