Ein Mann aus Thailand wollte seine Bekannte in Nürnberg mit einem Delfin-Schädel überraschen. Per Post schickte er den Schädel an die Adresse seiner Bekannten. Der Zoll allerdings beschlagnahmte das Geschenk. Delfine sind geschützt und damit wäre für die Einfuhr eine Genehmigung nötig gewesen.
Überraschung beim Zoll
Die Empfängerin war in das Zollamt bestellt worden, um das Paket gemeinsam mit Zollbeamten zu öffnen. Das sei bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern so üblich, erklärte eine Sprecherin. Die Empfängerin sei selbst überrascht gewesen vom Inhalt des Pakets. Der Mann habe den Schädel wohl am Stand gefunden, vermutet der Zoll.
Nach Artenschutz-Abkommen geschützt
Alle Delfin-Arten sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen streng geschützt. Deshalb dürfen sie nicht einfach außer Landes gebracht werden. Die Artenvielfalt soll in den Urlaubsländern erhalten bleiben. Der Delfin-Schädel kommt nun erstmal zum Bundesamt für Naturschutz nach Bonn. Die Behörde entscheidet dann, ob ein Bußgeld fällig ist, so der Zoll.