Eine Rinderkeule wird in einer Fleischerei in das Kühlhaus geschoben.
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Deckelung der Schlachtgebühren in Bayern: EU gibt grünes Licht

Deckelung der Schlachtgebühren in Bayern: EU gibt grünes Licht

Es soll Wettbewerbsnachteile für Kleinbetriebe ausgleichen: Die Gebühren für die Fleischbeschau bei Handwerksmetzgern und kleineren Schlachtbetrieben wird auf 7 Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind gedeckelt. Der Landesinnungsmeister begrüßt dies.

Die EU-Kommission hat die vom Landtag einstimmig beschlossene Deckelung der Fleischhygienegebühren für kleinere Schlachtbetriebe genehmigt. Das haben heute die Landwirtschafts- und Umweltministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Gebühren dienen dazu, die Kosten für die Überwachung und Kontrolle der Fleischhygiene zu decken.

Mit der Zustimmung der EU sind die Gebühren für die Fleischbeschau bei Handwerksmetzgern und kleineren Schlachtbetrieben künftig gedeckelt, und zwar auf 7 Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind. Wettbewerbsnachteile für Kleinbetriebe sollen dadurch ausgeglichen werden. Denn diese Gebühren werden von Landkreisen und Städten erhoben. Sie müssen kostendeckend sein.

"Wichtige Unterstützung": Landesinnungsmeister begrüßt Deckelung

Der Landesinnungsmeister des Metzgerhandwerks Bayern, Konrad Ammon, sagte dem BR, damit lasse die Staatsregierung ihren Worten Taten folgen. So habe bei der letzten Erhebung ein Großschlachthof beispielsweise nur 1,64 Euro pro Schwein zahlen müssen, ein kleiner Metzger in Oberbayern dagegen mehr als 28 Euro. "Jetzt sind wir am Ziel, dass wir ab Dezember, spätestens ab 1. Januar diese Vergünstigung erhalten", so Ammon, der eine Metzgerei in Nürnberg führt. Gerade für Handwerksmetzger, die noch selber schlachten, sei das eine wichtige Unterstützung.

Zudem könne so besser die regionale Struktur erhalten werden, in Brandenburg beispielsweise gebe es nur noch einen Schlachtbetrieb. In Bayern sind es derzeit etwa 1.500 kleine Schlachtbetriebe.

Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibe es bei den kostendeckenden Gebühren. Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

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