Zu Spitzenzeiten wurden in München in kommunalen Testzentren täglich bis zu 3.000 kostenlose Testungen durchgeführt - zuletzt waren es nur noch etwa 30 pro Tag. Nach dem Abschwellen der Pandemie schafft der Bund nun die Test- und Maskenpflicht ab.
Wie in München schließen überall in Bayern zum 1. März die von den Kommunen betriebenen Corona-Testzentren. So auch die vom Bayerischen Roten Kreuz betriebene Teststation im schwäbischen Kempten und das Testzentrum am Gesundheitsamt im mittelfränkischen Neustadt an der Aisch. Nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums gab es in Bayern im Zeitraum vom Sommer 2020 bis Ende Februar insgesamt rund 150 lokale Testzentren der Kreisverwaltungsbehörden. Offizielle Zahlen über die bayernweit durchgeführten Tests liegen dem Ministerium nicht vor.
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Wo werden noch offizielle Coronatests verlangt?
Eine offizielle Testpflicht gibt es ab März nicht mehr. Allerdings bleibt nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums das Hausrecht von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können somit selbst entscheiden, welche Schutzmaßnahmen sie verlangen und welche insbesondere für die besonders gefährdeten Gruppen notwendig sind. Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen.
Wo kann man sich zukünftig noch offiziell testen lassen?
Die kommunalen Testzentren schließen, die privat betriebenen Teststationen in Gesundheitszentren, auf Parkplätzen oder Sportparks bleiben zunächst geöffnet. Sie bieten auch weiterhin Antigen-Schnelltests und teilweise auch PCR-Tests an. Es ist davon auszugehen, dass viele private Teststationen aus wirtschaftlichen Gründen schließen werden. Denn einerseits sinkt die Nachfrage, andererseits fällt die staatliche Förderung weg.
Die verbliebenen Teststellen sind zu finden über das bundesweite Portal map.schnelltestportal.de. Das ist die Schnelltest-Stellensuche des Bundes. Alle Teststellen, die an die Corona-Warn-App (CWA) angebunden sind, können dort gefunden werden. Außerdem bieten die Landratsämter auf ihren Internetseiten einen aktuellen Überblick, wo sich solche Stationen befinden.
Was kosten die Coronatests privater Anbieter?
Bei privaten Anbietern muss der PCR-Test und der Schnelltest nun selbst bezahlt werden. Denn mit dem Ende der Corona-Testverordnung des Bundes können Tests nicht mehr abgerechnet werden.
Für die Selbstzahler-Tests ab 1. März 2023 ist keine einheitliche Preisgestaltung vorgesehen, sagt das Bayerische Gesundheitsministerium. Experten gehen davon aus, dass sich der Markt regeln wird durch Angebot und Nachfrage.
Die Kosten sind also unterschiedlich. Nach stichprobenartigen Anfragen des BR bei privaten Anbietern liegen die Kosten für PoC-Antigen-Schnelltest in der Regel bei etwa 10 Euro, PCR-Tests bei rund 70 Euro.
Durch den Wegfall der Testpflicht gibt es kostenlose Tests nur noch auf Anordnung vom Haus- oder Facharzt. In diesem Fall tragen die Krankenkassen des Versicherten die Kosten. Es muss aber ein Grund, etwa Symptome, vorliegen. Ein Coronatest für einen Urlaubsreise ins Ausland zählt nicht dazu, dieser Test muss privat gezahlt werden.
Bayerischer Hausärzteverband: Schließung der Testzentren richtig
Zurückkehren zur Normalität: Das müsse jetzt das Ziel sein, sagt der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV). Die logische Konsequenz sei deshalb, dass die Testzentren schließen. "Wir kommen auch ohne zurecht", sagt Hausarzt Dr. Oliver Abbushi aus Oberhaching. Er stellt aber klar: Es ist jetzt nicht Aufgabe der Hausärzte, Tests bei gesunden Menschen durchzuführen. "Unsere Kapazitäten sind begrenzt. Wir können Gesunde nicht testen, wir sind Mediziner. Wir sind Hausärzte und Hausärztinnen und wir kümmern uns um die Kranken."
Auch ohne Testzentren habe man jetzt genug Werkzeuge in der Hand, um mit Corona vernünftig umzugehen, sagt der Vorsitzende des BHÄV München Oliver Abbushi. Der Rat des Hausärzteverbandes: Bei einem Infekt weiterhin vorsichtig sein - es könnte ja Corona sein - und sich im Zweifel krankschreiben lassen. Nach wie vor sollten ältere Menschen mit Grunderkrankungen geschützt werden. Wenn man erkrankt ist, sich besser nicht treffen und bei kurzen Besuchen zum Beispiel im Pflegeheim auf jeden Fall eine Maske aufsetzen.
Auch Maskenpflichten entfallen ab März
Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle lässt die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März auslaufen: Neben dem Wegfall der Testpflicht ist das Tragen einer Maske nur noch für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen verpflichtend.
So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auch von der Test- und Maskenpflicht befreit. Diese Lockerungen hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf der Basis wissenschaftlicher Analysen beschlossen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
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