Eigentlich hatte das bayerische Kabinett erst am Montag beschlossen, die letzten verbliebenen Corona-Maßnahmen des Freistaats bis Mitte Februar zu verlängern. Jetzt soll aber mit den dort noch festgeschriebenen Maskenpflichten schon Ende Januar Schluss sein. "Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich", teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mit. Deshalb lasse Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten fallen: für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften sowie für Beschäftigte in Arztpraxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen. "Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt", betonte der Minister.
Damit hebt Bayern in seiner Corona-Verordnung die letzten Schutzmaßnahmen auf. Bestehen bleiben lediglich noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesweit vorgeschriebenen Testpflichten in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Holetschek setzt auf Eigenverantwortung
Zwar werde sein Ministerium das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen, stellte Holetschek klar. "Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein." Die niedrigen Corona-Zahlen zeigten, "dass die Eigenverantwortung und die gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern funktionieren".
Die Situation heute sei eine ganz andere als zu Beginn oder in der Mitte der Pandemie: Die Grundimmunität in der Bevölkerung sei hoch, die Menschen wüssten, wie sie sich vor einer Infektion schützen können. Und falls es doch zu einer Ansteckung komme, verlaufe die Infektion meist zwar symptomatisch, aber nicht schwer.
Bundesweite Maskenpflicht gilt weiter – Minister fordert Ende
Auf die bundesweiten Corona-Vorgaben hat die Staatsregierung keinen Einfluss. Das Infektionsschutzgesetz schreibt bis 7. April FFP2-Maskenpflichten in Pflegeheimen und Krankenhäusern vor – sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. Nach Meinung Holetscheks sollte früher damit Schluss sein: "Es stellt sich die Frage, ob man diese Maßnahmen bis Anfang April aufrechterhalten muss."
Derzeit gelte die Maskenpflicht vorwiegend in Bereichen, in denen ohnehin infektiologisch geschultes Personal arbeite, betonte der CSU-Politiker. "Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben – nämlich die Einrichtungen selbst."
Der Freistaat gehe mit gutem Beispiel voran. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe sich bereits bei der Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab 2. Februar "von guten Argumenten überzeugen lassen". Dieses Datum wäre für Holetschek auch "ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen".
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!