Kulturschaffende können aufatmen. Nach Lockerungen in der Gastronomie, Hotels, Fitnessstudios und Freibädern kamen am Montag Theater und Kinos an die Reihe. Auch dort gilt: Gäste und Personal müssen den Mindestabstand einhalten und in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Maske tragen.
Was sich ab jetzt in Bayern ändert und welche Beschränkungen weiterhin gelten:
Kino, Theater und Konzerte mit bis zu 100 Menschen möglich
Neben Konzerten und Theatervorstellungen vor Gästen sind auch weitere kulturelle Veranstaltungen mit entsprechendem Hygienekonzept wieder möglich. Außerdem können Kinos grundsätzlich wieder öffnen. Dabei gilt, in geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 50 Gäste aufhalten, im Freien bis zu 100. Die Betreiber müssen Name und Kontaktdaten der Besucher speichern, um mögliche Infektionsketten rückverfolgen zu können.
Auch im Konzertsaal, Kino und im Theater gilt: Besucher müssen in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Maske tragen, also beim Einlass, in Fluren, im Sanitärbereich und auch während der gesamten Vorstellung. Wo genau die Maskenpflicht beginnt, entscheidet der Veranstalter – das kann auch schon draußen vor dem Eingang sein.
Alle Schüler werden im Wechsel in der Schule unterrichtet
Am Montag nach den Pfingstferien soll der Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten wiederaufgenommen werden. Die Schüler sollen Wochenweise in die Schule gehen. So soll die Anzahl der Kinder, die sich gleichzeitig auf dem Schulweg und im Klassenzimmer befinden reduziert werden. Phasen des Präsenzunterrichts an der Schule wechseln sich dadurch mit Phasen des "Lernens zuhause" ab.
Die Notbetreuung in Kitas wird ab Montag noch einmal ausgeweitet, am 1. Juli sollen dann auch die letzten Kinder wieder in ihre Krippen und Kindergärten zurückkehren dürfen.
Reisen innerhalb der EU wird einfacher
Für die meisten europäischen Saaten gibt es nun grünes Licht fürs Reisen. Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnung entschärft: Statt weltweit gilt sie jetzt noch für rund 160 Länder. Reisen in der EU, Großbritannien und den Schengen-Staaten, also Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein ist wieder möglich. Gleichzeitig sollen auch Einschränkungen an den europäischen Binnengrenzen und gegenseitigen Quarantäne-Verpflichtungen aufgehoben werden. Überseeflüge sind noch nicht wieder möglich.
Demonstrationen: Genügend Platz für Mindestabstand
Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
Veranstaltungen bis mindestens 31. August nicht möglich
Großveranstaltungen aber auch Feiern im Privaten sind noch bis mindestens 31. August verboten. Ausnahmegenehmigungen sind allerdings möglich.
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