In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Passau gibt es einen ersten positiven Corona-Fall unter den Häftlingen. Das bestätigte der stellvertretende Leiter der JVA, Marcus Hegele, dem BR auf Anfrage. Wie in Straubing wurde auch in Passau ein sogenannter "Zugangsgefangener", der vor Kurzem in das Gefängnis gebracht worden war, positiv auf Corona getestet.
Ab sofort: Maskenpflicht in der gesamten JVA
Zugangsgefangene sind laut Hegele 14 Tage von anderen Häftlingen getrennt, um eine eventuelle Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden. Obwohl dadurch eine geringe Ansteckungsgefahr in der Passauer JVA herrscht, wurden die Schutzmaßnahmen erweitert: In der ganzen JVA gilt ab jetzt eine Maskenpflicht, außerdem sollen Bedienstete und Häftlinge getestet werden. Insgesamt gibt es in der Passauer JVA derzeit 60 Gefangene.
Ähnlicher Fall in der JVA Straubing
Erst vor vier Tagen wurde ein Häftling der JVA Straubing positiv auf das Coronavirus getestet. Auch hierbei handelte es sich um einen sogenannten "Zugangsgefangenen", der vor Kurzem aus einem Bezirksklinikum nach Straubing gebracht worden war. In der Straubinger JVA gilt - anders als in Passau - nur in einem bestimmten Gefängnis-Bereich Maskenpflicht. In Straubing ist es nun der vierte bekannt gewordene Corona-Fall.
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