Wegen der zunehmenden Zahl von Infektionen mit dem Corona-Virus lockern die Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz jetzt die bestehenden Arbeitszeitregeln.
Begründet wird dies mit den verschärften Maßnahmen der Staatsregierung zur Eindämmung der Pandemie: Diese schränkten inzwischen auch das öffentliche und wirtschaftliche Leben in der Region ein, hieß es. Umso wichtiger sei es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Hygieneartikel, aber auch mit Wasser, Strom und Gas zu jeder Zeit sicherzustellen.
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Längere Arbeits- und kürzere Ruhezeiten sind möglich
Dazu gestatten die Bezirksregierungen jetzt in bestimmten Bereichen Ausnahmen bei der täglichen Höchstarbeitszeit, bei den Regelungen zu Ruhepausen und bei der Sonn- und Feiertagsruhe. Unter anderem dürfen Arbeitnehmer täglich über acht bzw. zehn Stunden hinaus und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ruhepausen dürfen auf 15 Minuten bei über sechs Stunden Arbeitszeit und auf 30 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit verkürzt werden. Die Ruhezeit darf um bis zu zwei Stunden verkürzt werden. Die neuen Ausnahmeregelungen gelten ab sofort bis einschließlich 30. Juni 2020.
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Wöchentliche Arbeitszeit darf nicht dauerhaft erhöht sein
Allerdings müssen die Arbeitgeber laut einem Hinweis der Regierungen im Fall, dass sie die Ausnahmemöglichkeiten nutzen, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter sicherstellen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die wöchentliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von sechs Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden betragen darf. Auch bestehen weiterhin Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte.