Pater Jörg Alt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth
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Containern: Pater Alt protestiert gegen Verfahrenseinstellung

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"Containern": Ermittlungsverfahren gegen Pater eingestellt

Es steht unter Strafe, Lebensmittel aus Containern von Supermärkten zu holen. Um dieses Gesetz zu ändern, hatte ein Nürnberger Jesuitenpater sich selbst wegen "Containerns" angezeigt. Doch auch dieses Mal wird es zu keiner Verhandlung kommen.

Es gibt einige Versuche, eine Gesetzesänderung gegen das sogenannte "Containern" zu erwirken. So sind zwei Olchinger Studentinnen bis vor das Verfassungsgericht gegangen, um eine Entkriminalisierung des Containerns zu bewirken – ohne Erfolg. Und auch der Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt setzt sich dafür ein, dass das Retten weggeworfener, noch genießbarer Lebensmittel aus Containern von Supermärkten legalisiert wird.

Deshalb hatte er sich selbst wegen "Containerns" angezeigt. Doch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nun die Ermittlungen gegen den Pater erneut eingestellt. Es habe kein entsprechender Strafantrag vorgelegen und eine Hauptverhandlung sei nicht der richtige Ort für "rechtspolitische Diskussionen", teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nun mit. Außerdem bestehe kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.

  • Zu Artikel: Bewusster Gesetzesbruch – Pater wirbt für neue Lebensmittel-Ethik

Selbstanzeige wegen Containerns

Nachdem sich der Pater im Dezember vergangenen Jahres selbst angezeigt hatte, musste die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermitteln. Damals konnte aber zunächst nicht geklärt werden, welche Lebensmittel im Einzelnen von welchen Supermärkten entwendet worden waren. Deshalb stellte die Behörde das Ermittlungsverfahren im Mai 2022 ein.

Damit war Alt nicht einverstanden, weil er mit einem Urteil durch alle Instanzen gehen wollte, wie er öffentlich sagte. Darum lieferte er der Staatsanwaltschaft weitere Details und Beweismittel zu seinen vermeintlichen Straftaten. Daraufhin wurde das Strafverfahren gegen ihn im Juli 2022 wieder aufgenommen.

Verfahrens-Einstellung: zu geringer Wert, kein öffentliches Interesse

Ende November wurde laut Mitteilung das Verfahren gegen den Jesuitenpater allerdings wieder eingestellt. Die entwendeten Lebensmittel hätten, so die Begründung, strafrechtlich einen zu geringen Wert, da ihr Verkaufswert unter 50 Euro lag. Bei so geringem Wert müsste ein Strafantrag der betroffenen Supermärkte vorliegen oder ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen, damit die Behörde aktiv wird. Ein Strafantrag wurde nicht gestellt und das öffentliche Interesse sieht die Staatsanwaltschaft nicht als gegeben an.

Gesetzgeber muss entscheiden

Alt hatte eine Hauptverhandlung gefordert, um dort grundsätzlich über die Strafbarkeit des Containerns zu verhandeln. Für rechtspolitische Diskussionen biete aber eine Hauptverhandlung nicht den richtigen Rahmen, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Damit geht sie auch mit dem Bundesverfassungsgericht einher, das verkündet hatte, dass Containern Diebstahl sei. Änderungen müssten vom Gesetzgeber beschlossen werden.

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