Nach dem neuen Sexualstrafrecht wurde der Mann allerdings nicht wie angeklagt wegen Vergewaltigung, sondern wegen sexuellen Übergriffs zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 120 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in Plädoyer ein Jahr und drei Monate auf Bewährung wegen sexueller Nötigung gefordert. Die Verteidigung Freispruch. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung gab der Verteidiger bekannt Rechtsmittel einzulegen, also in Revision gehen zu wollen.
Zweifel an Reform des Sexualstrafrechts
Das Gericht tat sich nach eigenen Angaben sehr schwer den Fall einzuordnen, der nach dem alten Sexualstrafrecht gar nicht strafbar gewesen wäre. Zwar sei die Zielsetzung des neuen Sexualstrafrechts unter dem verkürzten Motto: "Nein heißt Nein" zu begrüßen, so der Vorsitzende Richter Markus Reznik, allerdings habe die Kammer große Zweifel, ob diese Reform des Sexualstrafrechts so geglückt sei.
Sexuelle Kontakte zu Mitarbeiterinnen
Der 46-jährige Mediziner hatte im Dezember 2016 eine ihm unterstellte Mitarbeiterin gegen ihren erkennbaren ablehnenden Willen zum Oralverkehr gedrängt. Mehrere Krankenhausmitarbeiterinnen hatten sich damals bei der Klinikleitung gemeldet und eingeräumt, mit dem Arzt einvernehmlich Sexualkontakte gehabt zu haben. Auch das spätere Opfer hatte zuvor über einen längeren Zeitraum einvernehmliche sexuelle Kontakte zu dem Chefarzt.
Selbstmordversuch des Arztes
Die Sozialstiftung Bamberg, der Träger der Klinik, hatte den leitenden Mediziner nach bekanntwerden der Vorfälle freigestellt und ihm ein Hausverbot erteilt. Grund für die Entscheidung sei allein ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten, so die Klinikleitung damals. Nachdem der Fall öffentlich wurde, hatte der Mediziner versucht, sich das Leben zu nehmen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft war er direkt aus der Intensivstation festgenommen worden.
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Frankenschau aktuell vom 07.12.2017 - 17:30 Uhr