Braugerste in einem Maßkrug
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Braugerste in einem Maßkrug

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Braugerste: Fällt das umstrittene Carlsberg-Patent?

Dürfen sich Braukonzerne wie Carlsberg Patente auf Braugerste sichern? Diese Frage wird heute vor dem Europäischen Patentamt verhandelt. Züchter, Landwirte und Brauereien fürchten die Macht der Großkonzerne, sollten solche Patente bestehen bleiben.

Die Organisation "Keine Patente auf Saatgut" wird heute vor dem Europäischen Patentamt versuchen, das Patent zu Fall zu bringen. Die Befürchtung ist, dass in Zukunft immer mehr Sorten der Braugerste von den großen Konzernen mit Patenten belegt werden. Die Folge könnte eine immer intensivere Konzentration auf dem Saatgutmarkt zugunsten der Großkonzerne sein. Die könnten dann von Landwirten und konkurrierenden Brauereien Lizenzgebühren verlangen und so ihre eigene Marktmacht immer weiter ausbauen.

Sorte mit guten Eigenschaften

Tatsächlich scheint es dem Braukonzern Carlsberg gelungen zu sein, eine neue Sorte mit besonders guten Eigenschaften zu züchten. Diese sind im Patent mit der Nummer EP2575433 beschrieben. Dank der neuen Sorte soll das Bier schmackhafter werden.

Und besonders wichtig: Dank der Gerste soll der Brauprozess einfacher und weniger energieintensiv und somit kostengünstiger sein. Die Sorte von Carlsberg hat also positive Eigenschaften, die auch für andere Züchter und Brauereien interessant wären.

Carlsberg setzt auf klassische Züchtung

Diese neue Sorte hat Carlsberg nicht etwa durch Gentechnik erzeugt, sondern mit den üblichen Methoden moderner Pflanzenzucht. In diesem Fall wurden Gerstenkörner mithilfe einer chemischen Substanz sozusagen unter Stress gesetzt. Dadurch werden Mutationen ausgelöst. Im Prinzip ähnlich wie in der Natur – wo dies allerdings deutlich länger dauert.

Bei den Versuchen von Carlsberg ist auf diese Art und Weise per Zufall eine Mutation entstanden, die für das Bierbrauen von Vorteil zu sein scheint. Natürlich hätten deswegen gerne auch andere Züchter und Brauereien Zugriff auf diese neue Sorte.

Schluss mit freier Pflanzenzüchtung

Normalerweise wäre das auch kein Problem. Denn der übliche Weg bei neuen Züchtungen ist eigentlich die Anmeldung beim Bundessortenamt. Dort wird eine neue Sorte geprüft und gegebenenfalls zugelassen. Ist dies geschehen, dann können alle Züchter auf die neue Sorte zugreifen und mit ihr weitere neue Züchtungen entwickeln. So können Sorten ständig angepasst und verbessert werden. Das Prinzip der freien Pflanzenzüchtung. Carlsberg hat diesen Weg aber verlassen.

Um zu verhindern, dass andere Züchter und in der Folge auch andere Brauereien Zugriff auf die neue Sorte und ihre Eigenschaften haben, hat Carlsberg ein Patent angemeldet. Aber das Patent gilt nicht nur für die Pflanze, sondern auch für das angepasste Verfahren beim Mälzen und Brauen. Betroffen sind vom Patent also Landwirte, Mälzer und Brauereien.

Schlupflöcher ermöglichen Patente

Eigentlich sollte es nach dem Europäischen Patentübereinkommen gar nicht möglich sein, dass Patente auf Pflanzen vergeben werden, die auf natürliche Art – und nicht durch Gentechnik – entstanden sind. Das sagt der Verein "Keine Patente auf Saatgut". Aber es gebe Schlupflöcher in den Regeln. Und deshalb vergibt das Europäische Patentamt immer wieder solche Patente – zuletzt etwa zu Beginn des Jahres ein Patent auf eine trockenheitsresistente Tomate von BASF.

Politik muss die Patentvergabe beenden

Die Organisation "Keine Patente auf Saatgut" fordert daher die Politik auf, dafür zu sorgen, dass solche Patente nicht mehr vergeben werden. In einer Petition zusammen mit anderen Organisationen wird deshalb ein Treffen aller zuständigen Minister aus den Mitgliedsstaaten gefordert. Die sollten eigentlich alle vier bis fünf Jahre zusammenkommen, um über wichtige Grundsatzentscheidungen abzustimmen – in den vergangenen 20 Jahren hat es ein solches Treffen allerdings nicht mehr gegeben.

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