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Marihuana-Plantage in Wald

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Cannabiszüchter für Baumwipfel-Plantage in Augsburg verurteilt

Wegen einer Cannabisplantage in den Baumwipfeln eines Waldstücks verurteilte das Augsburger Amtsgericht einen 35-Jährigen zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Das nötige Fachwissen für seine Zucht hatte er aus einem Lehrberuf.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im Prozess vor dem Amtsgericht in Augsburg wurde bekannt, dass der 35-jährige Cannabiszüchter eine Lehre als Baumschulgärtner angefangen hatte. Auf die Frage des Richters, wie er auf die Idee gekommen sei, die Pflanzen in Baumwipfeln im Haunstetter Wald in Augsburg zu platzieren sagte der Angeklagte: "Ich bin auf den Gedanken gekommen, weil ich gehört habe, dass Baumkronen das am wenigsten erforschte Gebiet auf unserer Erde sind." Das wollte er genauer wissen und habe festgestellt, dass es dort oben sonnig sei. "Ein guter Platz zum Anbauen", so der 35-Jährige aus Augsburg. 

Feuerwehr musste bei der Ernte helfen

Der Polizist, der zur Beweisaufnahme beim Verfahren war, sagte, dass er schon beeindruckt gewesen sei, was dort alles angebaut wurde. Die Grenze ab der von einer "nicht geringen Menge" gesprochen wird, sei laut Staatsanwaltschaft um das sechsfache überschritten worden. Zur "Ernte" der über 200 Pflanzen musste die Augsburger Feuerwehr hinzugezogen werden, diese war einen ganzen Tag beschäftigt. 

DNA an der Zigarette

Durch DNA an einem Zigarettenstummel, der am Tatort gefunden wurde, kam die Polizei offenbar auf die Spur des Angeklagten. Bei der Festnahme sei er sehr kooperativ gewesen und habe unter Tränen gestanden. "Ich habe alles erzählt, das war ja mein Geheimnis", so der 35-Jährige. Die Strafe von über drei Jahren hat laut Gericht damit zu tun, dass er zwar sehr kooperativ gewesen sei, die Tat allerdings während einer laufenden Bewährungsstrafe geschah.

Vorbestrafter Angeklagter

Der Angeklagte sei zudem kein unbeschriebenes Blatt. Er sei unter anderem wegen anderer Drogendelikte, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Diebstahl bereits vorbestraft und bereits etwa ein Jahr im Gefängnis gesessen. Der zuständige Gutachter stellte ihm allerdings eine gute Prognose aus, sollte er eine Therapie machen. Diese beantragten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft.

Erleichterung über Entzug

Während der Verteidiger das Wort hatte, weinte der Angeklagte und war nach dem Richterspruch sichtlich erleichtert. Das Urteil wurde von der Verteidigung angenommen. Verteidiger Klaus Rödl ist zufrieden mit dem Urteil, die Therapie seines drogenabhängigen Mandanten in einer Entziehungsanstalt sei das Ziel gewesen: "Mein Mandant will von den Drogen weg, will eine Therapie machen, jetzt bekommt er diese Chance und ich bin überzeugt davon, dass er sie nutzen wird."