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Bürgerentscheid in Mindelheim zum Wohnungsbau auf Grünfläche

Bürgerentscheid in Mindelheim zum Wohnungsbau auf Grünfläche

Mindelheim wächst schneller, als die Stadtplanung mithalten kann. Deshalb soll nun eine Grünfläche im Nordwesten der Stadt bebaut werden. Doch dagegen regte sich Widerstand. Am morgigen Sonntag ist Bürgerentscheid. Von Doris Bimmer

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nicht nur in Großstädten wie München oder Augsburg wird um bezahlbaren Wohnraum gerungen. Auch in Mindelheim. Die Betriebe der Stadt wachsen, ziehen neue Arbeitskräfte an, von denen sich viele auch gerne in der Stadt niederlassen wollen.

Bürger müssen abwägen

Morgen stellt sich nun die Frage, was den Einwohnern wichtiger ist: neue Wohnungen, eine Kindertagesstätte und eine kleinere Grünfläche - oder wollen sie, dass alles so bleibt wie bisher. Das möchte eine Bürgerinitiative erreichen. Sie glaubt, die Wohnungsnot in Mindelheim könne auf anderen Wegen gelindert werden.

Teil der Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen

Die Stadt hingegen will die Lautenwirtswiese in Baugrund umwandeln: Dort soll familienfreundlicher Wohnraum entstehen, ein Teil davon soll besonders einkommensschwachen Menschen zugutekommen. Bislang ist das umstrittene Areal eine brachliegende Wiese, die bei größeren Veranstaltungen auch schon mal als Parkplatz genutzt wird.

Der Stadtrat hatte sich fraktionsübergreifend für das Bauvorhaben ausgesprochen und stellt deshalb nun dem Bürgerbegehren ein eigenes Ratsbegehren gegenüber.

Bürgerbegehren ...

"Sind Sie dafür, dass der Bebauungsplan der Wiese am Lautenwirtsgäßchen Fl. Nr. 1713/3 der Gemarkung Mindelheim geändert wird mit der Zielsetzung, dass die Fläche als Gemeinbedarfsfläche für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird?" Fragestellung des Bürgerbegehrens

... contra Ratsbegehren

"Sind Sie dafür, dass auf der Lautenwirtswiese (Grundstück Fl. Nr. 1713/3 Gemarkung Mindelheim) eine Kindertagesstätte, ein Wohngebiet und öffentliche Spiel- und Grünflächen entstehen?" Fragestellung des Ratsbegehrens