Insbesondere, wenn Wasser aus kleinen Bächen und Gräben geholt werde, könne es derzeit zu großen Schäden kommen. Schnell ist die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im und am Gewässer nicht mehr ausreichend Wasser übrig bleibt.
Nur mit Erlaubnis
Wasser darf aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich nur mit einer Genehmigung geholt werden, die das Landratsamt erteilt. Ausgenommen davon ist nur der sogenannte "Gemeingebrauch". Dieser beinhaltet das Abschöpfen mit Gläsern oder Eimern in geringen Mengen. Mit Pumpen ist das nur aus Flüssen für das Tränken von Vieh und den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft erlaubt.
Wasserversorgung gesichert
Anfang der Woche hatte der Wasserzweckverband Leithenberggruppe für einzelne Regionen im Landkreis Forchheim ein Verbot ausgesprochen, Gärten mit Trinkwasser zu gießen. Davon betroffen sind auch die Forchheimer Stadtteile Kersbach und Sigritzau.
Die Stadt Forchheim meldet nun, dass die Wasserversorgung durch die Stadtwerke Forchheim für die Stadtteile Forchheim, Buckenhofen, Burk, Serlbach und Reuth absolut sicher sei. In diesem Versorgungsgebiet darf deshalb auch weiterhin mit Trinkwasser gegossen werden.