Zu teuer, zu laut und grundsätzlich falsch geplant: Es gibt viele Gründe, warum die Kläger sich gegen den Neubau der zweiten Stammstrecke wenden. Konkret geht es diesmal um den Abschnitt "München Ost". Allein in der heutigen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind es sieben Klageparteien mit jeweils unterschiedlichen Anträgen. Die Kläger fordern unter anderem mehr Schutz gegen Baulärm und vor späteren Beeinträchtigungen, wie Erschütterungen durch die unterirdisch fahrende S-Bahn.
Weitere Klagen folgen
Der betroffene Streckenabschnitt liegt zwischen dem westlichen Isarufer bei den Maximiliansanlagen und dem S-Bahnhof Leuchtenbergring. Hier soll neben Tunnelanlagen auch eine neue S-Bahn-Station entstehen. Der S-Bahn-Tunnel wird hier ungefähr 40 Meter unter der Erde liegen.
Bis Mitte Dezember sind noch zwei weitere Verhandlungstage mit weiteren Klageparteien angesetzt. Insgesamt sind es mindestens zehn Klageparteien.
Milliardengrab oder unverzichtbarer Bypass?
In den jahrzehntelangen Diskussionen wurde der Tunnel von verschiedenen Projektgegnern immer wieder als zu teuer kritisiert, außerdem würde er das grundsätzliche Problem der fehlenden Ring- und Tangentialverbindungen im Münchner Nahverkehr nicht beheben, sondern noch verschärfen, so die Argumentation. Bahn, Staatsregierung und eine Mehrheit im Münchner Stadtrat halten die zweite Stammstrecke jedoch für unverzichtbar für den weiteren Ausbau des S-Bahn-Netzes.
Bisher müssen alle S-Bahn-Linien durch einen einzigen Tunnel, was bei Störungen immer wieder für massiven Verspätungen im Münchner S-Bahn-Netz sorgt. Derzeit gehen die Beteiligten von Baukosten in Höhe von 3,8 Milliarden Euro aus, inklusive Risikopuffer.