Das Augsburger Landgericht hat der Zivilklage von Michael Herrmann stattgegeben. Das Gericht sprach dem Kläger 7.000 Euro Schmerzensgeld zu. Weitere Ansprüche hat das Gericht abgewiesen. Der Bruder der kleinen Ursula Herrmann hatte geklagt, weil er seit dem Strafprozess an einem Tinnitus leidet. Er forderte vom rechtskräftig verurteilten Entführer 20.000 Euro.
Keine neuen Erkenntnisse über Entführer von Ursula Herrmann
Gleichzeitig hatte Herrmann eigener Aussage zufolge gehofft, über das Zivilverfahren zu erfahren, dass der richtige Täter in Haft sitzt. Er zweifelt seit Jahren daran. Und auch der verurteilte 68-Jährige beteuerte stets seine Unschuld.
Der Anwalt des Beklagten, Walter Rubach will möglicherweise Rechtsmittel einlegen, das hatte er bereits vorab dem BR mitgeteilt.
Der Fall Ursula Herrmann gehört zu den spektakulärsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Schülerin war im Jahr 1981 am oberbayerischen Ammersee in einer vergrabenen Kiste eingesperrt worden, sie erstickte darin. Erst 2010 war ein Mann deswegen in Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden.