Als im Jahr 2016 die massive Bronze-Skulptur vor der Metzgerei in Krailling im Landkreis Starnberg umkippte, quetschte sich ein damals sechsjähriger Junge die Hand. Ein Teil eines Fingers musste amputiert werden. Der Junge und sein Vater klagen nun auf Schmerzensgeld in Höhe von knapp 9.000 Euro. Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung darüber am Donnerstag vertagt. Das Urteil soll am 12. November verkündet werden, sagte ein Gerichtssprecher.
Landgericht hatte Klage abgewiesen
Das Landgericht München II hatte die Klage abgewiesen. Der Grund: es spreche viel dafür, dass der Bub sich nicht nur gegen die Skulptur gelehnt, sondern auf ihr gespielt habe. Das vermutet auch Georg Schreiber. Der 38-Jährige ist seit 2010 in dritter Generation Inhaber der Metzgerei, vor der der Stier auch heute noch steht.
Metzger nutzt den Bronze-Stier als Werbung
Vor Jahren habe sein Vater den Stier aus Bronze aufstellen lassen, sagt Schreiber. Er selbst ist als Zeuge in dem Verfahren geladen, obwohl er nach eigenen Angaben am fraglichen Tag gar nicht da war. "Wie es passiert ist - keine Ahnung", sagt der Metzger. Der Stier sei von Anfang an angebunden gewesen.
"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!