Kisten mit Wahlbriefen.
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Briefwahl bei der Kommunalwahl: Das müssen Sie beachten

Sie sind am 15. März verhindert und können nicht ins Wahllokal gehen? Dafür gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Was zu tun ist, erfahren Sie hier.

Wenn Sie an den Kommunalwahlen am 15. März per Briefwahl teilnehmen wollen, benötigen Sie wie alle Wähler eine Wahlbenachrichtigung. Die sollte spätestens am 23. Februar bei Ihnen im Briefkasten sein. Voraussetzung: Sie sind spätestens bis 9. Februar an Ihrem Wohnort gemeldet. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung trotzdem nicht bekommen haben, sollten Sie unbedingt beim Wahlamt ihrer Gemeinde nachfragen.

Briefwahl beantragen

Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie nun folgende Möglichkeiten:

  • Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und schicken es an Ihre Gemeinde oder bringen es dort vorbei. Manche Gemeinden bieten ein solches Formular auch im Internet an.
  • Sie machen Ihre Angaben formlos - entweder in einem Brief oder persönlich bei der Gemeinde. Das empfiehlt sich, wenn Sie die Briefwahlunterlagen schon vor dem 23. Februar beantragen wollen.

Diese Angaben sind notwendig: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, ist die Angabe des Stimm- bzw. Wahlbezirks und der Wählerverzeichnisnummer sinnvoll.

Wichtige Tipps für Eilige

Sie können sich den Wahlschein auch an eine andere Adresse - zum Beispiel an den Urlaubsort - schicken lassen. Sobald der Gemeinde alle Angaben vorliegen, versendet sie die Briefwahlunterlagen. Diese können Sie - dann geht es besonders schnell - auch gleich persönlich bei der Gemeinde abholen. Und Sie können auch gleich an Ort und Stelle wählen. Die Gemeinde verwahrt die Stimmzettel dann bis zum Wahltag.

Auf fremde Hilfe angewiesen?

Sie sind nicht in der Lage, die Wahlunterlagen selbst anzufordern - beispielsweise wegen einer Krankheit oder Behinderung? Dann können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Das gilt übrigens auch für die Abholung der Unterlagen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck für eine solche Vollmacht.

Ihr Wahlrecht müssen Sie allerdings persönlich ausüben. Sind Sie auch dazu nicht in der Lage, empfehlen die Behörden, "sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person zu bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern."

Wie lange habe ich Zeit für den Briefwahlantrag?

Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis zum Freitag, den 13. März um 15 Uhr beantragen. In Notfällen, zum Beispiel bei einer plötzlichen Erkrankung, geht es auch noch am Wahltag selbst - und zwar ebenfalls bis 15 Uhr. Aber Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen).

Und das sind die Briefwahlunterlagen

Sie bekommen:

  • ein Merkblatt, in dem steht, was zu tun ist
  • einen Wahlschein
  • die Stimmzettel
  • Umschläge für die Stimmzettel
  • einen großen roten Umschlag, mit dem Sie alles wegschicken

Nachdem Sie die Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken Sie sie jeweils in den dafür vorgesehenen Umschlag. Diese kleinen Umschläge kommen dann in den großen roten - und ab damit zur Gemeinde.

Wie funktioniert die Kommunalwahl?

Die Kommunalwahlen in Bayern sind zwar kompliziert. Aber wer sich Zeit nimmt, kann praktisch seinen persönlichen Stadtrat, Gemeinderat oder Kreistag zusammenstellen. Wie das geht, steht hier:

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