Ministerpräsident Markus Söder hängt in der Staatskanzlei ein Kreuz auf
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Ministerpräsident Markus Söder hängt in der Staatskanzlei ein Kreuz auf

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Verwaltungsgerichtshof entscheidet im Juni über Kreuzerlass

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung über den Kreuzerlass der Staatsregierung vertagt. Laut Gericht ist die Lage für eine schnelle Entscheidung zu komplex. Binnen zwei Wochen soll das Urteil den Beteiligten zugestellt werden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nimmt sich Zeit für seine Entscheidung: Heute ist der Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung weder gekippt noch bestätigt worden. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofs, Andrea Breit, sagte, die Lage sei so komplex, "da können wir nicht am selben Tag entscheiden". Stattdessen nehme man sich die gesetzlich möglichen 14 Tage für eine Entscheidung Zeit.

In der knapp dreistündigen mündlichen Verhandlung argumentierten die Vertreter der Staatsregierung, das Kreuz werde im betreffenden Paragraphen der Allgemeinen Geschäftsordnung nicht als Symbol des Christentums, sondern als Ausdruck der abendländischen Tradition gesehen. Die Kläger hielten dagegen, dass allein die Anwesenheit des Kreuzes Andersdenkende benachteilige.

Theologe: Verletzungen durch Gewalt und Indoktrination

Der Münchner Theologieprofessor Klaus Unterburger sagte anschließend bei BR24live, seiner Meinung nach stehe das Kreuz immer für beides. Es habe ein große religiöse Bedeutung, aber auch eine stark kulturelle Prägung.

Hinter der Forderung, Kreuze wieder abzuhängen, stehen nach Einschätzung Unterburgers Verletzungen - verursacht durch Gewalt und Indoktrination. Er gehe davon aus: Je schwächer die Kirche werde, je weniger das Christentum vertreten sei, desto weniger Verletzungen werde es geben. Und umso eher würden die Menschen bereit sein, Kreuze zu akzeptieren.

Kommunalpolitik will vor Ort entscheiden

Der Erdinger Oberbürgermeister Max Gotz (CSU) plädierte ebenfalls bei BR24live dafür, die Entscheidung über ein Kreuz im öffentlichen Raum nicht per Erlass zu treffen. Gerade in der Kommunalpolitik müsse man die Möglichkeit haben, per Bauchgefühl zu entscheiden. Er fände es richtig, wenn das Gericht den Erlass kippe, sagte Gotz.

In Erding werde demnächst ein neues Verwaltungsgebäude eingeweiht. Er habe die Mitarbeitenden gefragt, wer ein Kreuz in seinem Büro haben wolle und wer nicht. Genauso werde es dann gemacht -ohne dass es dafür eine Verordnung oder andere Anweisungen brauche, sagt der Erdinger Oberbürgermeister.

Viel Kritik am Kreuzerlass

Der Kreuzerlass war eine der ersten Amtshandlungen von Markus Söder (CSU) als Ministerpräsident im Frühjahr 2018. Er besagt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen" sei. Söder argumentierte damals, das Kreuz sei ein Bekenntnis zur Identität, darin gebündelt würden Werte wie Toleranz, Nächstenliebe und Menschenwürde.

Viele Oppositionspolitiker, aber auch Vertreter aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen kritisierten den Erlass. Selbst die Kirchen protestierten - sie fühlten sich übergangen. Dennoch setzte Söder den Kreuzerlass per Kabinetts- und Landtagsbeschluss im April 2018 durch. Der Bund für Geistesfreiheit und mehrere Einzelpersonen, unter ihnen Liedermacher Konstantin Wecker, klagten dagegen.

Zu einer Empfehlung herabgestuft

Aktuell ist der Kreuzerlass eine Verwaltungsvorschrift. Die sollte zunächst für alle staatlichen Gebäude gelten, also auch für Hochschulen, Archive, Museen und Theater. In einem zweiten Schritt wurden die Hochschulen und die Kulturstätten von der Vorschrift ausgenommen. Mittlerweile wurde das Aufhängen des Kreuzes zu einer "Empfehlung" herabgestuft. Ob diese Empfehlung tatsächlich umgesetzt wird, kontrolliert allerdings niemand.

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