Trotz geschlossener Ausflugslokale und Biergärten fahren noch immer viele Ausflügler in die bayerischen Naherholungsgebiete. Wo und wie können und dürfen Tagestouristen die Natur trotz der Corona-Krise genießen? Der bayerische Polizeipräsident Wolfgang Schmidbauer klärt live im Studio auf.
In die Berge fahren ist erlaubt, aber unerwünscht
Es sei nicht verboten, zum Beispiel in die Berge zu fahren, um dort zu wandern, denn Sport und Bewegung sind triftige Gründe, das Haus zu verlassen. Allerdings rät der Polizeipräsident davon ab, es gebe doch auch im Münchner Umland Naherholungsgebiete genug.
Bußgelder, wenn Abstände nicht eingehalten werden
Wenn Menschen bei ihrem Ausflug nicht die nötigen Abstände von 1,5 bis 2 Metern einhalten - wie am vergangenen Wochenende zum Beispiel auf dem Riedberger Horn geschehen - , müssen sie damit rechnen, von der Polizei kontrolliert zu werden. Die Bußgelder seien nicht im niedrigen Bereich, mahnt Schmidbauer. Man werde auch auf Facebook oder Instagram veröffentlichte Gruppenfotos am Gipfel aufmerksam und werde nachrecherchieren, wer auf den Bildern zu sehen ist.
Ausflug in die Berge? Allgäuer Bergwacht sagt: Abstand halten
Wer einen Ausflug macht, darf das in Bayern nur mit Menschen, die im selben Hausstand leben. Treffen mit Freunden im Freien sind verboten, auch wenn man die Sicherheitsabstände einhält, so der Polizeipräsident. Der einzige erlaubte Grund, andere Menschen zu treffen, sei, Hilfsbedürftige zu unterstützen.
Gastwirte und Händler haben Existenzängste
Wenn Ausflügler in die Natur fahren, können sie derzeit nichts konsumieren und geben also auch kein Geld aus. Geschäftsinhaber und Lokalinhaber gehen deshalb leer aus. Existenzängste machen sich breit. Besonders hart getroffen hat die Corona-Krise Oberammergau. Dort mussten die Passionsspiele abgesagt werden.
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