Gendern ist beim Bistum Augsburg in Zukunft untersagt. (Symbolbild)
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Gendern ist beim Bistum Augsburg in Zukunft untersagt. (Symbolbild)

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Bistum Augsburg verbietet Gender-Stern

Keine Schrägstriche, keine Sternchen: Im Bistum Augsburg sollen solche Zeichen fürs Gendern nicht verwendet werden. Trotzdem wolle man unterschiedliche Geschlechter sprachlich sichtbar machen.

Schrägstriche, Klammern, Binnen-I und Gender-Sternchen sind im Bistum "grundsätzlich nicht zu verwenden". Das hat das Bistum Augsburg nun im aktuellen Amtsblatt bekannt gegeben und verbietet damit den hochumstrittenen und oft diskutierten Gender-Stern. Nur um etwa in Stellenanzeigen, Berufsbezeichnungen und Formularen Platz zu sparen, dürfe der Schrägstrich genutzt werden.

"Gleichberechtigung erfordert sprachliche Gleichbehandlung"

Trotzdem will das Bistum Augsburg in Zukunft auf sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter achten. Im Amtsblatt heißt es: "Die unterschiedlichen Geschlechter müssen bei Veröffentlichung im Amtsblatt für die Diözese Augsburg und im dienstlichen Schriftverkehr auch sprachlich sichtbar gemacht werden." Und weiter: "Die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und weiteren Geschlechtern erfordert auch deren sprachliche Gleichbehandlung. Andere Geschlechter 'mitzumeinen', in Texte 'hineinzudenken' oder nur in einer Fußnote zu erwähnen, ist zu vermeiden."

Die Sprachregeln des Bistums lehnen sich an Ausführungen des bayerischen Innenministeriums vom Dezember 2021 an. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur, warum diese Leitlinien gerade jetzt übernommen worden seien, hieß es: Intern habe man schon lange großen Wert auf geschlechtergerechte Sprache gelegt. "Dabei hatten sich aber auch unterschiedliche Formen etabliert, die in der Verwaltungspraxis zu uneinheitlichen Schrift- und Sprachformen führten." Nun wolle man Einheitlichkeit herstellen. Interne Debatten dazu habe es nicht gegeben.

Bistum Augsburg: Verzicht auf sprachliche Künstlichkeit

Die sprachliche Gleichbehandlung kann dem Leitfaden zufolge durch vier Möglichkeiten der Formulierung erreicht werden. Genannt werden: geschlechtsspezifische Einzelformen ("Antragsstellerin"), Paarformen ("Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"), geschlechtsneutrale Ausdrücke ("die Beschäftigten") sowie Geschlechtsabstraktionen ("Kirchenverwaltung"). Diese vier Möglichkeiten ließen sich miteinander verbinden. Eine allgemeingültige Regel dafür, wann welche Formen zu gebrauchen seien, gebe es nicht.

"Geschlechtergerechtes Formulieren erfordert Sprachgefühl, Kreativität und vor allem die Bereitschaft, bestehende Formulierungsgewohnheiten zu verändern", so das Bistum. Wichtig seien eine leichte Verständlichkeit und inhaltliche Prägnanz sowie der Verzicht auf sprachliche Künstlichkeit.

Umstrittenes Thema in der katholischen Kirche

Während sich das Bistum Augsburg nun bewusst gegen den Gender-Stern entscheidet, hat sich beispielsweise die Katholische Studierende Jugend (KSJ) schon vor über zwei Jahren für den Gender-Stern ausgesprochen: "Gott ist jetzt Gott*". Der Vorsitzende des Vereins Deutsche Sprache (VDS), der Dortmunder Wirtschaftsprofessor Walter Krämer, dagegen ist 2021 medienwirksam aus der katholischen Kirche ausgetreten, weil er den zunehmenden Gebrauch der Gendersprache ablehne. Kurz davor hatte das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) zugestimmt, den Gender-Stern in Zukunft zu verwenden. Initiiert wurde der Antrag damals unter anderem von Vertretern des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und dem Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB).

Mit Informationen von KNA

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