Ein Biber-Bau und 5.800 tote Fische beschäftigen am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) München. Ein Fischzüchter hat den Markt Hutthurm im Landkreis Passau verklagt, weil die Kommune einen Biberbau wegen eines drohenden Unwetters entfernen ließ und daraufhin ein Schwall Schmutzwasser die Fischteiche des Klägers überschwemmte. 5.800 Fische verendeten.
Hätte Biber-Bau für Überschwemmung gesorgt?
Der Fall geht zurück in das Jahr 2018. Im Juli des Jahres erfuhr die Kommune, "dass im Gemeindebereich ein Biber aktiv war", wie es im vorinstanzlichen Urteil des Landgerichts Passau heißt. Und der hatte unter der Bundesstraße 12 einen Biber-Bau errichtet. "Die Verklausung drohte bei einem Starkregenereignis zu einem Rückstau zu führen und das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr sowie ein nahe gelegenes Anwesen zu überschwemmen."
Fischzüchter wollte rund 6.600 Euro vom Markt Hutthurm
In einer Hauruck-Aktion wurde darum aufgrund eines nahendes Unwetters der Bau entfernt - und ein Schwall Schmutzwasser überschwemmte die Fischteiche des Klägers. 5.800 Fische erstickten "aufgrund einer Kiemenschädigung", wie es im Urteil heißt. 300 Fische davon waren bereits fangfähig. Der Schaden, den der Züchter von der Kommune ersetzt haben wollte: gut 6.600 Euro.
Das Landgericht Passau wies seine Klage aber ab, auch weil der Kläger ein sogenanntes Einbaulaufwerk nicht geschlossen hatte und damit "die Hauptursache für den Schaden" verantworte. Gegen dieses Urteil legte der Fischzüchter Rechtsmittel ein. Jetzt ist das Oberlandesgericht am Zug.
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