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Tabak-Werbung: Screenshot von der Pöschl-Homepage vom 4.11.2014

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BGH entscheidet im Streit um Tabakwerbung

BGH entscheidet im Streit um Tabakwerbung

Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob ein Foto des Tabakherstellers Pöschl aus Geisenhausen (Lkr. Landshut) gegen das allgemeine Verbot von Tabakwerbung verstößt. Verhandelt wurde bereits im Juni.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Auf der Homepage des Tabakherstellers Pöschl aus Geisenhausen waren vier gutgelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen. Gegen dieses Foto gingen Verbraucherschützer gerichtlich vor. Ihre Begründung: Dieses Foto verstößt gegen das allgemeine Verbot von Tabakwerbung. Und dieses Verbot gelte auch für Dienste der Informationsgesellschaft, darunter fallen auch Nachrichtenportale im Internet.

Pöschl verlor bereits zwei Verhandlungen

Sowohl das Landgericht Landshut als auch das Oberlandesgericht München hatte den Verbraucherschützern Recht gegeben. Deshalb zog die Firma Pöschl vor den Bundesgerichtshof. Verhandelt wurde der Fall Ende Juni. Damals hatte der Anwalt des Unternehmens argumentiert, dass das Foto für den Besucher der Seite nicht überraschend komme. Sie sei wie ein virtuelles Geschäftslokal. Für die Verbraucherschützer verwies deren Anwalt darauf, dass nicht nur Raucher die Seite besuchten. Es sei beispielsweise auch denkbar, dass sich jemand dort über Stellenangebote informieren wolle.

Heute wird der BGH in letzter Instanz entscheiden. Das umstrittene Foto hat das Unternehmen Pöschl mittlerweile von der Homepage entfernt.