20.06.2022, München: Der Hauptangeklagte (vorne r) und die weiteren Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal A101. Am Landgericht München I hat ein Prozess gegen mutmaßliche Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks «Blood & Honour» begonnen. Die Männer sollen die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation «Blood & Honour» fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet haben.
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Der Hauptangeklagte (vorne r.) und die weiteren Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal A101. (Archivbild)

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Bewährungs- und Geldstrafen für "Blood & Honour"-Anhänger

Im Prozess gegen Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" sind die Urteile gefallen. Die zehn Angeklagten wurden des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot schuldig gesprochen und zu Geld- sowie Bewährungs-Haftstrafen verurteilt.

Die in München angeklagten Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" erhalten Geld- und Bewährungsstrafen. Die zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen betragen zwischen acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten, wie das Landgericht München I am Mittwoch verkündete.

Die Geldstrafen liegen zwischen 80 und 160 Tagessätzen. Alle zehn Angeklagte wurden des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot schuldig gesprochen, hinzu kamen teils noch weitere Tatbestände wie Volksverhetzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsextremes Gedankengut auch auf CDs verbreitet

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zehn angeklagten Männer die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation "Blood & Honour" fortgeführt - als Unterstützer, Mitglieder oder in leitender Funktion. Sie hätten vorgehabt, eine Nachfolgeorganisation in der Tradition der Nationalsozialisten im Dritten Reich aufzubauen, so der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Manche hätten dabei als sogenannte Sektions- oder Divisionschefs eine leitende Rolle gehabt, andere seien Mitläufer gewesen.

Einige der Angeklagten hatten laut Gericht Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen verkauft und an Rechtsrock-Konzerten teilgenommen.

Ausgangspunkt Razzia im Jahr 2018

Gegen sechs Angeklagte sprach die Staatsschutzkammer eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten bis zu einem Jahr und 10 Monaten aus. Sie wurden in allen Fällen zu einer dreijährigen Bewährung mit Geld- und anderen Auflagen ausgesetzt. Drei Angeklagte wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von jeweils über 2.000 Euro verurteilt.

Ausgangspunkt des Prozesses vor dem Landgericht München I war eine Razzia in fünf Bundesländern im Dezember 2018. Einige der Beschuldigten kamen danach monatelang in Untersuchungshaft, bis die Haftbefehle aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wurden. Ursprünglich hatte die Generalstaatsanwaltschaft München gegen elf Männer Anklage erhoben. Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde noch vor Prozessbeginn gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Gegen einen weiteren Angeklagten stellte das Landgericht nach Prozessauftakt das Verfahren ebenfalls gegen Auflage einer Geldzahlung ein, nachdem dieser kurz vorher ein Geständnis abgelegt hatte.

Vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts München I wurde deshalb zum Schluss nur noch gegen neun Angeklagte verhandelt. Alle räumten im Rahmen der Verhandlung die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe gegen sie ein. Damit war der Weg frei für ein vorzeitiges Prozessende.

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