Dekorierte Hotelbetten
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Mitarbeiterin macht Hotelbetten

    Streit um Bettensteuer: So läuft's in anderen Städten

    Die Staatsregierung verbietet die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt München. Bayern bleibt somit das einzige Bundesland ohne Übernachtungsabgabe. Andere Großstädte in Deutschland verlangen eine solche Abgabe dagegen schon länger.

    Rund 30 Städte in ganz Deutschland erheben laut einer Übersicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands eine Bettensteuer für Hotelgäste, oft auch Übernachtungsabgabe oder Beherbergungssteuer genannt. Einheitlich geregelt ist die Bettensteuer dabei nicht.

    Große Unterschiede gibt es vor allem bei der Berechnung. Bei Pauschalreisen ist sie häufig bereits im Reisepreis enthalten, sodass sich Reisende am Urlaubsort um nichts kümmern müssen. Mitunter muss sie aber erst in der Unterkunft entrichtet werden. Kinder und Geschäftsreisende sind in der Regel von der Bettensteuer ausgenommen.

    Bettensteuer in Städten unterschiedlich hoch

    Ein paar Beispiele deutscher Städte mit Bettensteuer: Mit 7,5 Prozent verlangen Dortmund und Flensburg den höchsten Prozentsatz bundesweit. Im Schnitt sind es fünf Prozent, die Gäste etwa in Köln, Berlin und Freiburg auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen. Also die gleiche Berechnungsgrundlage, die auch München für die geplante Bettensteuer angesetzt hat. Hamburg wählt dagegen ein anderes Modell: Der Nettoübernachtungspreis wird gestaffelt und je nach Stufe fällt eine andere Pauschale an. Zudem überlässt die Hansestadt den Übernachtungsbetrieben die Entscheidung, ob sie die Steuer an den Gast weitergeben.

    Negative Folgen für den Tourismus?

    Die Münchner Pläne für eine Bettensteuer wurden jüngst durch die bayerische Staatsregierung ausgebremst. Man fürchte negative Folgen für den Tourismus, heißt es zur Begründung im Landtagsbeschluss Anfang März.

    BR24 hat verschiedene Städte mit Bettensteuer angeschrieben. Von negativen Folgen für den Tourismus ist in keiner Antwort die Rede. Auf BR24-Anfrage antwortet beispielsweise Freiburg: Zeitgleich mit der Erhebung der Übernachtungssteuer 2014 sei auch ein Tourismusbeirat eingerichtet worden. Dieser schlage vor, für welche Maßnahmen zur Tourismusförderung die Mittel verwendet werden sollen. Zuletzt seien das etwa ein Online-Veranstaltungskalender, Kampagnen und die Erneuerung des Fußgängerleitsystems in der Freiburger Innenstadt gewesen.

    "Mit der gemeinsamen Erarbeitung von Maßnahmen und deren erfolgreicher Umsetzung konnte es erreicht werden, dass Vertreterinnen und Vertreter der Beherbergungsbetriebe direkt in die Arbeit der städtischen Tourismusförderung einbezogen werden und so eine gute, konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit entstanden ist." Stadt Freiburg

    Bei den Übernachtungszahlen konnte Freiburg 2022 sogar einen neuen Rekord verzeichnen: Mehr als zwei Millionen Übernachtungen zählte die Stadt in einem Jahr, so viele wie noch nie zuvor.

    Aus Flensburg kam die Antwort, es zeichne sich ein Zuwachs bei den Buchungen ab und man erwarte für 2023 eine Summe von rund 920.000 Euro durch die Beherbergungsabgabe. Es habe vor einigen Jahren eine Diskussion zur Einführung einer allgemeinen Tourismusabgabe in Flensburg gegeben, letztlich blieb man aber bei der Beherbergungsabgabe. Diese Steuereinnahmen würden in Flensburg auch für touristische und kulturelle Zwecke verwendet.

    Städtetag verweist auf kommunale Selbstverwaltung

    Der Bayerische Städtetag kritisiert das Bettensteuer-Verbot durch den Landtag und verweist auf die kommunale Selbstverwaltung. Man habe Verständnis dafür, dass die Landeshauptstadt München nun die Rechtslage prüfen lassen will. Bayerische Reisende seien es zudem gewohnt, wenn in Italien oder Österreich in einzelnen Orten eine Gebühr auf die Übernachtung aufgeschlagen wird, heißt es in einer Mitteilung des Städtetags. Dies geschehe dort ohne negative Auswirkungen auf die Auslastungszahlen von Betten in Beherbergungsbetrieben. Gerade in Städten mit komplexer Infrastruktur sei es legitim, über eine Übernachtungsabgabe nachzudenken.

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