Betrug in fünf Fällen – das wirft die Staatsanwaltschaft dem Landtagsabgeordneten Günther Felbinger vor. Er soll zwischen 2009 und 2014 mehrere Scheinarbeitsverträge abgeschlossen haben. Zum Beispiel einen fingierten Arbeitsvertrag mit dem Vermieter seines Bürgerbüros in Karlstadt.
Der Hintergrund: Die Kosten fürs Büro sind eigentlich mit einer Pauschale abgedeckt, Lohnkosten sind es nicht – mithilfe eines Scheinarbeitsvertrags habe sich Felbinger die Kosten für sein Büro also ein zweites Mal erstatten lassen, so der Vorwurf.
Vorwurf: Illegale Finanzierung der Freien Wähler
Außerdem soll er mit den Freien Wählern Main-Spessart mehrere Scheinarbeitsverträge geschlossen haben und die Kreisgruppe seiner damaligen Partei so illegal finanziert haben. Insgesamt soll Günther Felbinger den Landtag um mehr als 50.000 Euro betrogen haben.
Ab heute steht er deshalb vor Gericht. Für den Prozess am Landgericht München sind vier Verhandlungstage angesetzt. Ob sich Günther Felbinger zu Beginn des Prozesses äußern wird, ist noch unklar.