Mit dem fingierten Arbeitsvertrag sollte die Miete für das Büro abgedeckt werden. Der parteilose Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (vormals Freie Wähler) hätte die Miete eigentlich mit der Kostenpauschale bezahlen müssen, die er vom Landtag bekommt. Durch das Konstrukt hatte ihm der Landtag die Miete im Grunde ein zweites Mal erstattet.
Vermieter wollte nur die Miete sichern
Wegen des Schein-Arbeitsvertrages hat Vermieter Jochen H. bereits einen Strafbefehl erhalten und wurde wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Erl versuchte mehrfach zu erfahren, warum sich der Vermieter auf diesen Scheinvertrag einließ. Vermieter Jochen H. antwortete darauf nur widerwillig: Er wäre darum gebeten worden und dann habe er es eben gemacht. Für den Vermieter sei ausschlaggebend gewesen, dass er weiter die Miete bekomme. Er könne doch nicht einfach blindlings unterschreiben, was man ihm hinlegt, konterte die Richterin.
Geständnis und Begründung
Am Montag hatte der Prozess vor dem Münchner Landgericht begonnen. Bereits an diesem Tag hatte der Landtagsabgeordnete Felbinger gestanden, den Landtag mit mehreren Scheinarbeitsverträgen um mehr als 50.000 Euro betrogen zu haben. Gleichzeitig hatte er versucht, sich zu rechtfertigen. Das so zu machen, sei die Grundidee gewesen, die im Landtag kursiert sei. Er habe sich auf die Aussagen von Kollegen im Landtag verlassen. Am Donnerstag stellte sein Anwalt Martin Reymann-Brauer klar, dass niemand von der Landtagsverwaltung Felbinger so beraten hätte. Felbinger habe das schlecht formuliert.
Kritische Töne des Staatsanwalts
Am Donnerstag wurden auch andere Aussagen Felbingers in Frage gestellt. Am Montag hatte er unter anderem berichtet, allein 2.000 Euro pro Monat für Benzinkosten auszugeben. Staatsanwalt Florian Weinzierl rechnete nach und sagte: Felbinger hätte jeden Tag sechs Stunden nur im Auto sitzen müssen, um auf den Betrag zu kommen.
Vorwurf: falsche Abrechnung und illegale Parteienfinanzierung
Der Hintergrund: Die Kosten fürs Büro sind eigentlich mit einer Pauschale abgedeckt, Lohnkosten sind es nicht – mithilfe eines Scheinarbeitsvertrags habe sich Felbinger die Kosten für sein Büro also ein zweites Mal erstatten lassen, so der Vorwurf. Außerdem soll er mit den Freien Wählern Main-Spessart mehrere Scheinarbeitsverträge geschlossen haben und die Kreisgruppe seiner damaligen Partei so illegal finanziert haben. Insgesamt soll Günther Felbinger den Landtag um mehr als 50 000 Euro betrogen haben.