Die Worte, die in einem Gespräch der H&M-Filialleiterin mit einer Betriebsrätin gefallen sind, waren unmissverständlich: "Du frönst anderen Leidenschaften", sagte die 46-Jährige zu der Angestellten, als sie ihr die Sonderaufgaben wegnahm, eine monatliche Lohn-Zulage inklusive. Damit sollte die Beschäftigte für ihr Engagement als Betriebsrätin bestraft werden, ist das Amtsgericht Nürnberg überzeugt und verurteilte die Filialleiterin zur Zahlung einer Geldstrafe.
Verhandlung zu Beginn unterbrochen
Die 46-Jährige hatte wegen des Vorfalls bereits einen Strafbefehl über 30 Tagessätze erhalten, legte aber Einspruch ein. Damit ging die Sache vor Gericht. Die heutige Hauptverhandlung wurde gleich nach Beginn unterbrochen. Nach einer etwa 45-minütigen Beratung aller Prozessbeteiligten nahm die Filialleiterin den Einspruch zurück und akzeptierte das Urteil.
Der Modekonzern H&M hatte bislang behauptet, der Satz, der im Gespräch der Filialleiterin und der Angestellten gefallen war, habe mit ihrer Tätigkeit als Betriebsrätin nichts zu tun. Das Amtsgericht Nürnberg aber urteilte nun anders.
Besonderer Schutz für Betriebsräte
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte im vergangenen Sommer Anzeige erstattet. Sie beruft sich auf das Betriebsverfassungsgesetz, wonach Betriebsräte besonderen Schutz genießen und aufgrund ihrer Tätigkeit keine beruflichen Nachteile hinnehmen müssen.
Konzern will Stellen abbauen
Bei H&M in Nürnberg gibt es seit langem Streit zwischen dem Management und der Gewerkschaft. Auslöser war die Ankündigung, bundesweit Filialen zu schließen und hunderte Arbeitsplätze abzubauen. Daraufhin gab es mehrere Protestveranstaltungen von H&M-Mitarbeitern, zu denen Verdi aufgerufen hatte.
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