Dieses Plakat sollen mutmaßliche "Querdenker" am 6. Januar 2021 über eine Bahntrasse in Unterfranken gespannt haben.
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Dieses Plakat sollen mutmaßliche "Querdenker" am 6. Januar 2021 über eine Bahntrasse in Unterfranken gespannt haben.

    Berufung im Prozess um "Querdenker"-Plakate auf ICE-Schienen

    Weil sie im Januar 2021 Plakate auf Zugschienen bauten und damit einen ICE zur Notbremsung brachten, wurden zwei mutmaßliche "Querdenker" jüngst verurteilt. Doch sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft gehen nun Berufung.

    Der Prozess gegen zwei mutmaßliche Anhänger der sogenannten "Querdenker"-Szene geht nach dem ersten Urteil in eine weitere Runde. Wie das Amtsgericht Gemünden gegenüber dem BR angibt, haben beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

    Am 2. Dezember war ein 38-Jähriger dort zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, seine Komplizin zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Der Tatbestand: fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und Nötigung.

    Plakate auf Zugstrecke - ICE-Vollbremsung

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden am Dreikönigstag 2021 Plakate auf der ICE-Strecke zwischen Gemünden und Waigolshausen aufgestellt hatten. Beschriftet war sie folgendermaßen: "Achtung Gleisbruch", "Letzte Warnung Gleisbruch" oder "Dieses Mal Fake".

    Der Lokführer startete daraufhin eine Vollbremsung. Verletzungen blieben glücklicherweise aus, der Zug blieb unbeschadet. Allerdings folgte eine Verspätung von knapp vier Stunden, die einen Schaden von insgesamt knapp 37.000 Euro nach sich zog, wie die Bahn vermerkte.

    Wohl Verbindung zu "Querdenkern"

    Die beiden kürzlich Verurteilten werden als Teil der "Querdenker"-Szene gesehen, da an besagtem 6. Januar bundesweit Aktionen der Corona-Maßnahmen-Gegner geplant waren. So wurden etwa auch Autobahn-Blockaden versucht. Zudem nahmen beide Angeklagten an Corona-Protesten in Unterfranken teil, teils auch als Organisatoren und Leiter der Veranstaltungen.

    Beide waren zudem bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der zu einer Haftstrafe verurteilte Mann war zum Zeitpunkt der Tat auf Bewährung. Ihre Verteidiger hatten für beide Freisprüche verlangt und eine Beteiligung der beiden an der Tat abgestritten. Die Strafverfolger argumentierten etwa mit einem abgehörten Telefonat der beiden dagegen. Nun geht der Prozess offenbar in eine weiter.

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